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Allgemeine Gemeinde- und Landkreiswahlen am 08. März 2026

 

 

 

Bekanntmachungen zu Kommunalwahl 2026

 

 

Bekanntmachungen und Informationen zu den Allgemeinen Landkreiswahlen 2026

 

 

Wichtige Hinweise zur Briefwahl

Für die Kommunalwahl am 08. März 2026 erhalten alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger ihre Wahlbenachrichtigung in der Zeit vom 26. Januar bis spätestens 15. Februar 2026 per Post.

Auf der Wahlbenachrichtigung finden Sie einen QR-Code, über den Sie ganz einfach Ihre Briefwahlunterlagen online beantragen können. Selbstverständlich ist auch weiterhin eine postalische Beantragung über das Formular auf der Rückseite der möglich. Das ausgefüllte Formular können Sie auch direkt in den Briefkasten des Rathauses einwerfen.

 

Bitte beachten Sie, dass die Briefwahlunterlagen mit den Stimmzetteln erst ab Montag, 16. Februar 2026, ausgegeben bzw. versandt werden dürfen.
Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und Verständnis.

 

Um einen reibungslosen Ablauf für alle zu gewährleisten, bitten wir Sie außerdem, möglichst auf persönliche Abholungen der Briefwahlunterlagen sowie auf telefonische Nachfragen zu verzichten, da dies den gesamten Prozess erheblich verlangsamen kann.

Die Briefwahlunterlagen können auf Wunsch an jede Adresse, auch ins Ausland, versendet werden. Bitte stellen Sie in diesem Fall selbst sicher, dass die Unterlagen rechtzeitig bis zum Wahltag um 18:00 Uhr wieder bei uns im Wahlamt eingehen.

 

Vielen Dank.

 

 

Informationen rund um die Kommunalwahl 2026 - bereitgestellt vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

Hier finden Sie wichtige Informationen, häufig gestellte Fragen sowie ein Erklärvideo zur Kommunalwahl am 08.03.2026:

Kommunalwahlen in Bayern – Infos zu Wahlterminen, Wahlrecht & Mandaten: StMI

 

 

Flyer zum Download mit Erklärung zur Wahl sowie zum Wahlablauf bei der Kommunalwahl 2026

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.