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Was ist im Sterbefall zu tun?

Der Sterbefall muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt des Sterbeortes angezeigt werden (entfällt bei Todesfällen in öffentlichen Anstalten und Einrichtungen z.B. Krankenhaus). Wenn Ihr Angehöriger in Hemhofen verstorben ist, ist das Standesamt Hemhofen, Frau Marr, Tel. 9484-124 (in Vertretung Frau Kalb, Tel. 9484-113), für die Beurkundung zuständig.

Mitzubringen sind:

  1. Todesbescheinigung- vertraulicher (verschlossener Umschlag) und nichtvertraulicher Teil  (grauer & rosa Teil) - vom Arzt 
  2. Geburtsurkunde des/der Verstorbenen
  3. Eheurkunde / beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
  4. evtl. zusätzlich die Sterbeurkunde des bereits früher verstorbenen Ehegatten bzw. das Scheidungsurteil (wenn der/die Verstorbene geschieden war)
  5. Reisepass oder Personalausweis des Anzeigenden
  6. Reisepass und Personalausweis des/der Verstorbenen

Nachdem der Sterbefall beim zuständigen Standesamt beurkundet wurde, ist, sofern eine Bestattung auf den Friedhöfen in Hemhofen oder Zeckern stattfinden soll, in der Friedhofsverwaltung Hemhofen (in den Räumen des Standesamtes) die Bestattung anzumelden. Der Termin für die Beerdigung bzw. Aussegnungsfeier ist in Abstimmung mit der Friedhofsverwaltung und mit den Kirchen (evangelisch oder katholisch) festzulegen. Die verstorbene Person muss spätestens 8 Tage nach der Feststellung des Todes bestattet oder eingeäschert sein. Ausnahmen regelt § 19 BestV. Die Bestattung von Ascheresten muss spätestens 3 Monate nach Einäscherung erfolgen. Bei Anhaltspunkten für einen nicht natürlichen Tod (z.B. Suizid) ist umgehend die zuständige Polizeidienstelle zu verständigen.

Das Grab ist von dem Grabrechtsinhaber so anzukaufen bzw. verlängern zu lassen, dass dadurch die entsprechende Ruhefrist von

  • 10 Jahren (Urne)
  • 15 Jahren (Erdbestattung in Grabkammer)
  • 20 Jahren (Erdbestattung)

gewährleistet ist.

Grabreservierungen sind vorab möglich und müssen schriftlich beantragt werden. Die hierfür anfallende Gebühr entspricht der des Grabkaufes im Sterbefall.

Nähere Informationen zu Beerdigungen, zum Grabneukauf, zu Grabrechtsverlängerungen und -Umschreibungen sowie Reservierungen, zu den anfallenden Kosten, zum Errichten von Grabmalen sowie Beratungen in allen Friedhofsangelegenheiten erteilen Frau Marr unter Tel. 09195/9484-124 oder Frau Maisel unter Tel. 09195/9484-128.

Gerne können Sie sich hierzu auch die entsprechenden Satzungen aufrufen.

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