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Änderung der Gebührensatzung zur Benutzungssatzung der Musikschule Hemhofen

    Gemeinde Hemhofen
    10.1/3120

     

    Gebührensatzung zur Benutzungssatzung der Musikschule Hemhofen



    Die Gemeinde Hemhofen erlässt auf Grund von Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes in der derzeit gültigen Fassung folgende Satzung:

     

    § 1

     

    1.    § 1 Abs. 2 (Gebührenpflicht) erhält folgende Fassung:

     

    a) Musikzwerge      484,00 €
    b) Musikalische Früherziehung (MFE + MFE plus)      484,00 €
    c) Singklasse      0,00 €
    d) Bläserklasse      1.277,00 €
    e) Instrumentenkarussell      958,00 €
    f) Instrumental- und Gesangsunterricht
        Gruppenunterricht mit 4 Schülern (45 Minuten)      718,00 €
        Gruppenunterricht mit 3 Schülern (45 Minuten)      958,00 €
        Gruppenunterricht mit 2 Schülern (30 Minuten)      958,00 €
        Gruppenunterricht mit 2 Schülern (45 Minuten)   1.436,00 €
        Einzelunterricht (30 Minuten)                                1.915,00 €
        Einzelunterricht (45 Minuten)                                2.872,00 €
    g) Ensembles, Chor, Orchester     126,00 €
    h) Großgruppen 
        (Liedbegleitung Gitarre / Afrikanisches Trommeln / Best Age Band)     288,00 €
    i)  Großgruppe – Evening Singers     126,00 €
     

     

    2.   § 2 Abs. 1 (Zuschuss) erhält folgende Fassung:

    (1)  Der Zuschuss der Gemeinde Hemhofen zu den einzelnen Unterrichtskategorien beträgt pro Schuljahr:

     

    a)    Musikzwerge     196,00 €
    b)    Musikalische Früherziehung (MFE + MFE plus)     196,00 €
    c)    Singklasse     2.500,00 €
    d)    Bläserklasse     761,00 €
    e)    Instrumentenkarussell     469,00 €
    f)    Instrumental- und Gesangsunterricht
          Gruppenunterricht mit 4 Schülern (45 Minuten)      319,00 €
          Gruppenunterricht mit 3 Schülern (45 Minuten)      469,00 €
          Gruppenunterricht mit 2 Schülern (30 Minuten)      508,00 €
          Gruppenunterricht mit 2 Schülern (45 Minuten)      764,00 €
          Einzelunterricht (30 Minuten)                                1.099,00 €
          Einzelunterricht (45 Minuten)                                1.648,00 €
    g)   Ensembles, Chor, Orchester     0,00 €
    h)   Großgruppen      0,00 €
          (Liedbegleitung Gitarre / Afrikanisches Trommeln / Best Age Band)
    i)    Großgruppen – Evening Singers     0,00 €
     

    § 2

    Diese Satzung wird aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 11.03.2025 geändert und tritt am 01.09.2025 in Kraft (Änderungsfassung vom 11.03.2025).

    Hemhofen, 12.03.2025

     

    gez.
    Ludwig Nagel
    1. Bürgermeister

     

    Bekanntmachung Homepage vom 12.03.2025 bis 31.03.2025
    Einsichtnahme/Niederlegung Rathaus 12.03.2025

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