BEBAUUNGS- UND GRÜNORDNUNGSPLAN "EHEMALIGES BAHNHOFSGELÄNDE" - GEMEINDE HEMHOFEN; LKRS. ERLANGEN HÖCHSTADT

Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat Hemhofen hat in seiner Sitzung 12.07.2022 die eingegangenen Stellungnahmen und Vorbringen im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung und frühzeitigen Auslegung behandelt. In der Sitzung vom 12.07.2022 hat der Gemeinderat Hemhofen außerdem den Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplanes "Ehemaliges Bahnhofsgelände" von der BFS+ GmbH - Büro für Städtebau und Bauleitplanung, Bamberg - in der Fassung vom 12.07.2022 mit Begründung und Umweltbericht vom 12.07.2022 gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Bei dem vorliegenden Bebauungsplan-Verfahren handelt es sich um eine einfache Fallgestaltung mit einer ausreichenden Auslegezeit von 1 Monat.
Da der Auslegezeitraum in die Sommerferien fällt, wird der Auslegezeitraum entsprechend verlängert.
Der so bezeichnete Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht liegt dementsprechend in der Fassung vom 12.07.2022 in der Zeit vom
01. August 2022 bis einschließlich 30. September 2022
im Rathaus der Gemeinde Hemhofen, Blumenstr. 25, 91334 Hemhofen, auf Dauer während der allgemeinen Dienststunden (Vormittags: Montag bis Freitag von 8.00 h bis 12.00 h, Nachmittags: Montag bis Donnerstag von 12.00 h bis 16.00 h) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus. Während der Auslegungszeit kann jedermann Bedenken oder Anregungen zu dem Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen.
Außerdem sind Plan und Begründung inkl. Umweltbericht auf der Homepage der Gemeinde Hemhofen unter www.hemhofen.de einzusehen.
Die Auslegung wird weiterhin mit dem Hinweis versehen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können.
Insbesondere können folgende umweltbezogenen Informationen neben den Planunterlagen eingesehen werden:
Umweltbezogene Informationen
Umweltbezogene Informationen liegen einerseits in Form von Berichten und Gutachten vor, andererseits in Form von Stellungnahmen, die von Seiten der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligungen gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB vorgebracht wurden.
Umweltbezogene Berichte und Gutachten:
Neben einer artenschutzrechtlichen Relevanzabschätzung im Rahmen der Grünordnung waren keine weiteren umweltbezogenen Berichte/Gutachten erforderlich. Festsetzungen zum Immissionsschutz wurden ausgehend vom rechtkräftigen Bebauungsplan und aufgrund gleichbleibender Nutzung im Änderungsbereich übernommen.
Umweltbezogene Informationen aus Stellungnahmen der Beteiligungen gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB:
- Anregungen bzgl. planzeichnerischer Darstellung der Ausgleichsfläche
- Anregungen bzgl. Immissionsschutz
- Hinweise bzgl. Abwasserabführung
- Hinweise und Anregungen bzgl. ÖPNV und Fahrradstellplätze
- Hinweise bzgl. Bodenleitungen und erforderlicher Schutzmaßnahmen/-zonen
- Hinweise und Anregungen bzgl. Erhaltung von Bäumen/Gehölzen und bzgl. Eingriffsminimierung sowie Wegeverbindungen
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DGSVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt "Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren", das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Covid-19:
Aufgrund der aktuellen Situation (Covid-19) kann es bei der Zugänglichkeit und Einsichtnahme der Planunterlagen zu Einschränkungen kommen. Es wird explizit auf die Bereitstellung der Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Hemhofen hingewiesen. Im Bedarfsfall lässt sich sicher telefonisch eine Planeinsicht in geeigneten Räumen vereinbaren.
Da bei der Einsichtnahme der Mindestabstand eingehalten werden muss, wird jeder Bürger, der die Unterlagen zum Bebauungsplan im Rathaus einsehen möchte, gebeten, sich zur Vermeidung von Terminüberschneidungen mit anderen Interessenten vorher kurz telefonisch bei Herrn Wölfel, Telefon-Nr. 09195 9484-116 anzukündigen.
Gemeinde Hemhofen