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BEBAUUNGS- UND GRÜNORDNUNGSPLAN "EHEMALIGES BAHNHOFSGELÄNDE" GEMEINDE HEMHOFEN, LKRS. ERLANGEN-HÖCHSTADT

    Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

    Der Gemeinderat von Hemhofen hat in seiner Sitzung vom 08.03.2022 beschlossen, einen Bebauungsplan in Hemhofen gem. § 2 Abs. 1 und §§ 8 und 30 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.

    Der Plan erhält den Namen "Bebauungs- und Grünordnungsplan Ehemaliges Bahnhofsgelände".

    Es sollen Flächen für Gemeinbedarf (Sozialen und kulturellen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen), öffentliche Verkehrs- und Grünflächen sowie Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung ausgewiesen werden.

     

    Ein Umweltbericht wurde erstellt.

    Das Plangebiet liegt inmitten des Ortsteiles Zeckern direkt an der Staatsstraße 2259 und ist komplett von bebauter Ortslage umgeben.

    Folgende Grundstücke der Gemarkung Zeckern liegen im Geltungsbereich:

    Flurnummern ganz:        46/1 und 50/3

    Flurnummern teilweise:   46, 206/3, 234/2 und 235/4

     

    Der Gemeinderat Hemhofen hat in seiner Sitzung 07.03.2023 die eingegangenen Stellungnahmen und Vorbringen im Rahmen der Behördenbeteiligung und öffentlichen Auslegung behandelt.

    Aufgrund dieses Verfahrensschrittes haben sich folgende Planänderungen ergeben:

    • Ergänzung der Begründung hinsichtlich einer Feuerwehrzufahrtsmöglichkeit am Nordrand des Plangebietes
    • Ergänzung von Pkt. A 3.2 der Verbindlichen Festsetzungen hinsichtlich eines Verweises auf die BayBO
    • Nachrichtliche Übernahme eines Einzeldenkmals inkl. Ergänzung Verbindliche Festsetzungen und Begründung

    In der Sitzung vom 07.03.2023 hat der Gemeinderat Hemhofen außerdem den Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplanes "Ehemaliges Bahnhofsgelände" von der BFS+ GmbH - Büro für Städtebau und Bauleitplanung, Bamberg - in der Fassung vom 07.03.2023 mit Begründung und Umweltbericht vom 07.03.2023 gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB nochmals beschlossen.

    Bei dem vorliegenden Bebauungsplan-Verfahren handelt es sich um eine einfache Fallgestaltung mit einer ausreichenden Auslegezeit von 1 Monat.

    Da der Auslegezeitraum in die Osterferien fällt, wird der Auslegezeitraum entsprechend verlängert.

    Der so bezeichnete Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht liegt dementsprechend in der Fassung vom 07.03.2023 in der Zeit

    vom 27. März 2023 bis einschließlich 10. Mai 2023

    im Rathaus der Gemeinde Hemhofen, Blumenstr. 25, 91334 Hemhofen, auf Dauer während der allgemeinen Dienststunden (Vormittags: Montag bis Freitag von 8.00 h bis 12.00 h, Nachmittags: Montag bis Donnerstag von 12.00 h bis 16.00 h und Mittwoch bis 17.00 h) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB nochmals öffentlich aus. Während der Auslegungszeit kann jedermann Bedenken oder Anregungen zu dem Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen.

    Außerdem sind Plan und Begründung inkl. Umweltbericht auf der Homepage der Gemeinde Hemhofen unter www.hemhofen.de einzusehen.

    Die Auslegung wird weiterhin mit dem Hinweis versehen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können.

     

    Insbesondere können folgende umweltbezogenen Informationen neben den Planunterlagen eingesehen werden:

    Umweltbezogene Informationen

    Umweltbezogene Informationen liegen einerseits in Form von Berichten und Gutachten vor, andererseits in Form von Stellungnahmen, die von Seiten der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligungen gem. § 3 Abs. 1 sowie Abs. 2 und § 4 Abs. 1 sowie Abs. 2 BauGB vorgebracht wurden.

     

    Umweltbezogene Berichte und Gutachten:

    Neben einer artenschutzrechtlichen Relevanzabschätzung im Rahmen der Grünordnung waren keine weiteren umweltbezogenen Berichte/Gutachten erforderlich. Festsetzungen zum Immissionsschutz wurden ausgehend vom rechtkräftigen Bebauungsplan und aufgrund gleichbleibender Nutzung im Änderungsbereich übernommen.

     

    Umweltbezogene Informationen aus Stellungnahmen der Beteiligungen gem.
    § 3 Abs. 1 sowie Abs. 2 und § 4 Abs. 1 sowie Abs. 2 BauGB:

    • Anregungen bzgl. planzeichnerischer Darstellung und Vermaßung der Ausgleichsfläche
    • Ausführungen bzgl. Altlasten
    • Anregungen bzgl. Immissionsschutz
    • Anregungen bzgl. Wegeverbindungen zur Freizeitnutzung/Erholung
    • Hinweise bzgl. Abwasserabführung, Starkregenereignissen sowie Schutzgebiete
    • Hinweise und Anregungen bzgl. ÖPNV und Fahrradstellplätze
    • Hinweise bzgl. Bodenleitungen und erforderlicher Schutzmaßnahmen/-zonen
    • Hinweise und Anregungen bzgl. Erhaltung von Bäumen/Gehölzen und bzgl. Eingriffsminimierung sowie Wegeverbindungen

     

    Datenschutz:

    Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DGSVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt "Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren", das ebenfalls öffentlich ausliegt.

     

    Hemhofen, den 13.03.2023

     

    Ludwig Nagel

    1. Bürgermeister

     

     

    Amtsblatt Nr. 11 vom 17.03.2023

     

    Amtskästen

    Ausgehängt am 17.03.2023

    Abgenommen am 10.05.2023

     

    Homepage 17.03.2023

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