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Bekanntmachung Vollzug der Wassergesetze und des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes; Abwasseranlagen der Gemeinde Hemhofen: Einleiten von Regenwasser aus dem Bereich des Kindergartens „Hand in Hand“ und neuem Rathaus in´n Eulenbach/Hirtenbachgraben

    B e k a n n t m a c h u n g

     

    Vollzug der Wassergesetze und des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes; Abwasseranlagen der Gemeinde Hemhofen: Einleiten von Regenwasser aus dem Bereich des Kindergartens „Hand in Hand“ und neuem Rathaus in den Eulenbach/Hirtenbachgraben
     

    Die Gemeinde Hemhofen beantragt die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Einleitung von Niederschlagswasser aus dem Bereich des Kindergartens „Hand in Hand“ und dem neuen Rathaus in den Eulenbach/Hirtenbachgraben.
     

    Die Einleitung des Niederschlagswassers in den Eulenbach/Hirtenbachgraben (Gewässer III. Ordnung) stellt eine Benutzung eines oberirdischen Gewässers nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) dar, für die von der Gemeinde Hemhofen eine wasserrechtliche Erlaubnis (gehobene) gem. § 15 WHG beantragt wurde.
     

    Die Pläne liegen in der Zeit vom 28.10.2024 bis einschließlich 02.12.2024
     

    * bei der Gemeinde Hemhofen, Bauamt, Erdgeschoss, Blumenstraße 25,

      91334 Hemhofen und

    * beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt, Dienststelle Höchstadt a. d. Aisch,

      Schlossberg 10, Umweltamt, zweites Obergeschoss, Zimmer 205, 91315 Höchstadt a.d. Aisch

    während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus. Bitte beachten Sie, dass zur Einsichtnahme beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt unter der Telefonnummer 09193 20 -1712 eine Terminvereinbarung erforderlich ist.  
     

    Dieser Bekanntmachungstext und die Antragsunterlagen werden im o. g. Zeitraum gemäß Art. 27 a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) auch auf der Website des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt eingestellt.

     

    Der Bekanntmachungstext wird eingestellt unter:

    https://www.erlangen-hoechstadt.de/aktuelles/bekanntmachungen/

     

    Die Antragsunterlagen werden eingestellt unter:

    https://www.erlangen-hoechstadt.de/aktuelles/auslegungsunterlagen/
     

    Einwendungen gegen das Vorhaben können bis einschließlich 19.12.2024 bei der Gemeinde Hemhofen, Bauamt, Erdgeschoss, Blumenstraße 25, 91334 Hemhofen und beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt, Dienststelle Höchstadt a. d. Aisch, Schlossberg 10, Umweltamt, zweites Obergeschoss, Zimmer 205, 91315 Höchstadt a. d. Aisch schriftlich oder zur Niederschrift während der Dienststunden erhoben werden. Bitte beachten Sie auch hier, dass beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt unter der Telefonnummer 09193 20 -1712 eine Terminvereinbarung erforderlich ist.
     

    Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
     

    Über die rechtzeitig erhobenen Einwendungen findet ein Erörterungstermin statt.

    Bei Ausbleiben eines Beteiligten an dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Verspätete Einwendungen können bei der Erörterung und Entscheidung unberücksichtigt bleiben.

    Wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind, können Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden. Ferner kann in diesem Fall die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

     

     

    Höchstadt a. d. Aisch, 11.10.2024

    Landratsamt Erlangen-Höchstadt

    Sachgebiet 40 -Umweltamt-

     

    Bauer

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