Erlass neuer Grundsteuerbescheide ab dem 01. Januar 2025

Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie haben kürzlich die neuen Grundsteuerbescheide 2025 erhalten. Die Anpassung der Grundsteuerbescheide zum 01. Januar 2025 war notwendig, da bundesweit eine umfassende Grundsteuerreform umgesetzt werden musste. Um die grundsätzliche Erhöhung der neuen Messbeträge auszugleichen erfolgte eine Hebesatzanpassung durch die Gemeinde Hemhofen für beide Grundsteuerarten.
Rückblick
Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Grundsteuer am 10. April 2018 für verfassungswidrig erklärt. Die Werte seien veraltet (1964) und die einzelnen Grundsteuerzahler würden daher ungleich behandelt werden. Daraufhin beschloss der Bundesgesetzgeber im November 2019 ein Bundesgesetz zur Reform der Grundsteuer. Es enthält eine Öffnungsklausel für die Bundesländer zu landesgesetzlichen Grundsteuerregelungen. Hiervon hat der Freistaat Bayern Gebrauch gemacht und das Bayerische Grundsteuergesetz (BayGrStG) vom 10. Dezember 2021 erlassen.
Konsequenz
Die Gemeinden müssen die Reform auf den 01. Januar 2025 umsetzen und neue Bescheide erlassen. Die individuelle Höhe der Grundsteuer in Bayern setzt sich aus zwei Faktoren zusammen:
Grundsteuermessbetrag (Finanzamt) x Hebesatz der Gemeinde = Grundsteuer
Der Grundsteuermessbetrag wird vom Finanzamt festgestellt und kann nur von den Steuerpflichtigen auf Richtigkeit überprüft werden. Die Basis sind hierbei die Angaben der Eigentümer, die im Rahmen der Grundsteuererklärungen abzugeben waren. Maßgeblich waren die Eigentumsverhältnisse und die tatsächlichen baulichen Gegebenheiten am 01. Januar 2022, dem sogenannten Stichtag.
Für die Berechnung der Grundsteuer A war neben der amtlichen Fläche des Grundstücks u. a. die Art der Nutzung und die Ertragsmesszahl anzugeben.
Die Berechnung der Grundsteuer B erfolgte nach einem rein flächenbezogenen Ansatz, ohne Berücksichtigung von Lage und Baujahr. Der neue Grundsteuermessbetrag wird nach Grundstücks- und Gebäudegröße, sowie der Art der Nutzung festgesetzt.
Das Finanzamt stellte auf Basis der erklärten Angaben den sog. Grundsteuermessbetrag fest und übermittelte diesen in einem Grundsteuermessbescheid an Sie, als Steuerschuldner und zeitgleich an die Gemeinde Hemhofen. Dieser Grundsteuermessbescheid ist die Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer. Bitte beachten Sie, dass die Gemeinde Hemhofen an den Grundlagenbescheid des Finanzamtes kraft Gesetzes gebunden ist (§ 182 Abs. 1, § 184 Abs. 1 der Abgabenordnung). Bei Fragen zu Ihrem Grundsteuermessbetrag wenden Sie sich deshalb bitte ausschließlich an das Finanzamt bzw. die Grundsteuer-Hotline: 089/30700077. Weitere Informationen finden Sie unter www.finanzamt.bayern.de.
Der Hebesatz wird von der jeweiligen Kommune festgelegt. Hierzu hat der Gemeinderat der Gemeinde Hemhofen in seiner Sitzung vom 06.08.2024 die Hebesätze für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) sowie für das Grundvermögen (Grundsteuer B) ab dem 01.01.2025 auf 330 von Hundert in einer Hebesatzsatzung festgesetzt (amtliche Bekanntmachung erfolgte u. a. in der Amtsblattausgabe Nr. 34/2024, in den Amtskästen sowie auf der gemeindlichen Homepage). Der Hebesatz wurde für beide Grundsteuerarten jeweils gesenkt, um die Aufkommensneutralität im Haushalt zu erreichen. In Einzelfällen kann es für die Steuerpflichtigen jedoch zu deutlicheren Veränderungen bei der Höhe der festgesetzten Steuer kommen.
Die tatsächlich nach neuem Recht zu zahlende Grundsteuer wird Ihnen nun in Form des neuen Bescheides, dem so genannten Grundsteuerbescheid unter Angabe der jährlichen Zahlungstermine mitgeteilt.
Bitte prüfen Sie den Grundsteuerbescheid auf Richtigkeit:
1. Stimmt der aufgeführte Eigentümer? (Zuständigkeit Finanzamt)
Beachten Sie, dass die Datengrundlage der 01. Januar 2022 ist. Die von Ihnen eingereichten Unterlagen beziehen sich auf dieses Datum. Spätere Änderungen sind noch nicht in allen Steuerfällen berücksichtigt.
2. Stimmt der aufgeführte Grundsteuermessbetrag? (Zuständigkeit Finanzamt)
Vergleichen Sie bitte den Grundsteuerbescheid mit dem bereits zugesandten Bescheid vom Finanzamt Erlangen.
- Falls der Grundsteuermessbetrag angezweifelt wird, wenden Sie sich bitte postalisch an das Finanzamt Erlangen oder die Grundsteuer-Hotline.
- Sollten seit Abgabe der Grundsteuererklärung bauliche Änderungen eingetreten sein, verwenden Sie bitte die Grundsteueränderungsanzeige. Die Vordrucke zur „Grundsteueränderungsanzeige (BayGrSt 5)“ und die dazugehörige Ausfüllanleitung liegen in den Finanzämtern aus. Diese sind auch auf www.grundsteuer-bayern.de unter dem Punkt „Anzeige von Änderungen“ -> „Wie kann ich Änderungen beim Finanzamt anzeigen?“ abrufbar. Die Gemeinden erhalten keine Vordrucke. Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte direkt an das Finanzamt oder die Grundsteuer Hotline.
- Falls eine Abweichung der Zahl (Schreibfehler) entdeckt wird, wenden Sie sich bitte an die Verwaltung der Gemeinde Hemhofen (Zuständigkeit Steueramt der Gemeinde).
Sofern Sie keine Abweichungen feststellen, ist der Grundsteuerbescheid korrekt und gilt bis die Gemeinde Hemhofen einen neuen Bescheid erlässt. Bitte heben Sie diesen Bescheid für die Folgejahre auf!
Bei Fragen zum gemeindlichen Teil der Grundsteuer können Sie sich an das Steueramt der Gemeinde Hemhofen wenden. Aus organisatorischen und kapazitätsbedingten Gründen bitten wir Sie etwaige Anfragen möglichst per E-Mail an steueramt@hemhofen.de zu richten. Die Bearbeitung erfolgt schnellstmöglich.
Ausblick
Ändert sich zukünftig am Grundstück oder Betrieb der Land- und Forstwirtschaft etwas z. B. die Art der Nutzung, müssen Sie dies dem Finanzamt bis zum 31. März des Folgejahres der Änderung mitteilen.
Für die Abgabe der Grundsteueränderungsanzeige (Vordruck BayGrSt 5) haben Sie drei Möglichkeiten:
- Elektronisch über ELSTER – Ihr Online-Finanzamt – unter www.elster.de
- Als PDF-Formular zum Ausfüllen am PC
- Als Papier-Formular zum handschriftlichen Ausfüllen (verfügbar in den Finanzämtern)
Ändert sich in einem Jahr nur die Eigentümerin oder der Eigentümer, weil das Grundstück verkauft, verschenkt oder vererbt wurde, wird das Finanzamt von sich aus tätig. Erfahrungsgemäß ist hier in der Regel mit einer mehrmonatigen Bearbeitungszeit zu rechnen.
Ihr Steueramt
Gemeinde Hemhofen