Gema-Gebühren: „Befreiung für Vereine“ möglich
Ehrenamtliche geführte Vereine und Organisationen müssen für zwei Musikveranstaltungen künftig in Bayern keine Gema-Gebühren bezahlen. Voraussetzung ist, dass die Veranstaltung für Besucher ohne Eintrittsgeld angeboten wird. Doch es gibt auch Auflagen.
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