NEUAUFSTELLUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES MIT INTEGRIERTEM LANDSCHAFTSPLAN

Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat von Hemhofen hat in seiner Sitzung vom 07.06.2022 beschlossen, den wirksamen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan aus dem Jahr 2003 neu aufzustellen.
Der von der BFS+ GmbH (ehemals Büro für Städtebau und Bauleitplanung) aus Bamberg und Team 4 aus Nürnberg erstellte Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 07.06.2022 wurde am 07.06.2022 vom Gemeinderat Hemhofen gebilligt.
Der betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Das Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB wird parallel durchgeführt.
Der so bezeichnete Planentwurf liegt dementsprechend in der Fassung vom 07.06.2022 in der Zeit
vom 27. Juni 2022 bis einschließlich 05. August 2022
im Rathaus der Gemeinde Hemhofen während der Dienststunden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich aus.
Außerdem sind alle in Zusammenhang mit dem Verfahren stehende Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Hemhofen www.hemhofen.de einzusehen.
Während der Auslegungszeit kann jedermann Bedenken oder Anregungen zu den Planentwürfen schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen.
Die Auslegung wird weiterhin mit dem Hinweis versehen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können.
gez.
Ludwig Nagel, 1. Bürgermeister