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Pflichtumtausch: Papierführerscheine der Geburtsjahrgänge 1971 oder später bis spätestens 19.01.2025

    Pflichtumtausch: Papierführerscheine der Geburtsjahrgänge 1971 oder später bis spätestens 19.01.2025 in Kartenführerschein tauschen

     

    Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in den nächsten Jahren in einen neuen, fälschungssicheren EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Weil das so viele Führerscheine betrifft, findet der Pflichtumtausch gestaffelt bis 2033 statt. Die Umtauschfristen für Papierführerscheine der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1970 sind bereits abgelaufen. Betroffene, die die Umtauschfrist versäumt haben, riskieren ein Verwarngeld und werden nochmals aufgerufen, umgehend einen Antrag auf Umtausch zu stellen.

    Aktuell müssen die Geburtsjahrgänge 1971 und später, die einen rosa oder grauen Papierführerschein besitzen, den Führerschein tauschen. Hier läuft die Umtauschfrist noch bis 19. Januar 2025.

    Die Führerscheinstelle des Landkreises ruft alle Betroffenen auf, möglichst zeitnah einen Antrag auf Umtausch zu stellen.

    Das Formular dafür gibt es im Rathaus der Gemeinde Hemhofen und beim Landratsamt in Erlangen und Höchstadt sowie unter

    https://www.erlangen-hoechstadt.de/buergerservice/a-bis-z/umtausch-in-eu-kartenfuehrerschein/.

     

    Antrag stellen

    Den ausgefüllten Antrag mit Kontrollblatt für Bild und Unterschrift reichen Betroffene bitte mit einem aktuellen biometrischen Lichtbild (nicht älter als ein Jahr) und einer Kopie von Ausweis und Führerschein (jeweils Vorder- und Rückseite) bevorzugt per Post bei der Führerscheinstelle des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt, Nägelsbachstr. 1, 91052 Erlangen, ein.

    Es besteht auch die Möglichkeit, den Antrag (vorab) online über das Bürgerserviceportal des Landkreises Erlangen-Höchstadt zu übermitteln. 

    Für den Umtausch fallen im Regelfall Gebühren von 25,30 Euro an – hierüber erhalten Antragsteller eine Kostenrechnung und sobald der neue Führerschein vorliegt, auch eine Abholbenachrichtigung per Post. Die Bearbeitungszeit hängt vom Antragsaufkommen und den Lieferzeiten der Bundesdruckerei ab. Derzeit dauert es im Regelfall vier bis sechs Wochen.

     

    Weitere Informationen zum Führerscheinpflichtumtausch, insbesondere zu den Umtauschfristen der unbefristeten EU-Kartenführerscheine, sind unter

    https://www.erlangen-hoechstadt.de/buergerservice/a-bis-z/umtausch-in-eu-kartenfuehrerschein/ verfügbar. Einen Infoflyer finden Sie im Anhang. 

    Die Führerscheinstelle bittet alle Personen, die nicht von der Umtauschfrist bis 19. Januar 2025 betroffen sind, sich mit der Antragstellung an der für sie geltenden Frist zu orientieren.

     

    Gerne nehmen wir im Einwohnermeldeamt auch Ihren Antrag entgegen zur Weiterleitung an das Landratsamt Erlangen-Höchstadt und sind Ihnen bei Bedarf bei der Antragsstellung behilflich. 

     

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