Veröffentlichung von Geburtstags- und Ehejubiläen

Geburtstags- und Ehejubiläen Ab dem 75. Geburtstag alle 5 Jahre, ab der Goldenen Hochzeit und ab dem 100. zu jedem folgendem Geburtstag werden von der Gemeinde Hemhofen Geburtstage und Ehejubiläen mit Datum und Name der Jubilare im Gemeindeblatt und somit auch im Internet veröffentlicht.
Sollten Sie dies nicht wünschen, haben Sie die Möglichkeit eine Auskunftssperre nach Art. 32 Abs. 2 MeldeG einzurichten. Sie können über unser Bürgerserviceportal im Internet eine Übermittlungssperre beantragen.
Die Übermittlungssperre muss spätestens drei Wochen vor dem Geburtstags-/ Ehejubiläum bei uns eingegangen sein.
Bei Ehegatten jeweils separat ein Formular ausfüllen (Kopie anfertigen).