Bekanntmachung über die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Ferienbetreuung der Gemeinde Hemhofen (Ferienbetreuungs-Gebührensatzung)

Gemäß Art. 2 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) wird die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Ferienbetreuung der Gemeinde Hemhofen vom 02.09.2025 (in Kraft getreten am 01.01.2026) wie folgt geändert:
§ 1
Die Satzung wird wie folgt geändert:
§ 5 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
Für die Betreuung während der Ferienzeit wird für jede Ferienwoche eine Betreuungsgebühr wie folgt erhoben:
a. 8 – 14 Uhr 80,00 Euro
b. 8 – 16 Uhr 95,00 Euro
Für die Betreuung an einem einzelnen Tag (u.a. Buß- und Bettag) werden 1/5 der Betreuungsgebühren in der jeweiligen Buchungskategorie erhoben
2. § 5 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
Zu den unter Abs. 1 genannten Gebühren fallen pro Jahr 10,00 Euro Materialgeld an. Hiervon abgesehen können in den Sommerferien weitere Kosten für Ausflüge, etc. hinzukommen.
§ 2
Diese Satzung tritt am 01.01.2027 in Kraft.
Hemhofen, 04.11.2026
Alexander Westermann
1. Bürgermeister