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Gemeinde Hemhofen

Bekanntmachung über die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Ferienbetreuung der Gemeinde Hemhofen (Ferienbetreuungs-Gebührensatzung)

Gemäß Art. 2 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) wird die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Ferienbetreuung der Gemeinde Hemhofen vom 02.09.2025 (in Kraft getreten am 01.01.2026) wie folgt geändert:

 

§ 1

 

Die Satzung wird wie folgt geändert:

  1. § 5 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

    Für die Betreuung während der Ferienzeit wird für jede Ferienwoche eine Betreuungsgebühr wie folgt erhoben:

 

a.  8 – 14 Uhr             80,00 Euro

b.  8 – 16 Uhr             95,00 Euro
 

Für die Betreuung an einem einzelnen Tag (u.a. Buß- und Bettag) werden 1/5 der Betreuungsgebühren in der jeweiligen Buchungskategorie erhoben

 

2. § 5 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

Zu den unter Abs. 1 genannten Gebühren fallen pro Jahr 10,00 Euro Materialgeld an. Hiervon abgesehen können in den Sommerferien weitere Kosten für Ausflüge, etc. hinzukommen.

 

 

§ 2

Diese Satzung tritt am 01.01.2027 in Kraft.

 

 

Hemhofen, 04.11.2026

 

 

Alexander Westermann
1. Bürgermeister