Öffentliche Veranstaltungen in der Gemeinde planen
Veranstaltungen und Alkoholausschank – was ist zu beachten?
Veranstaltungsanzeige
Wenn Sie in Hemhofen eine öffentliche Veranstaltung durchführen möchten (z. B. ein Vereinsfest, Konzert, Straßenfest), bitten wir Sie, uns diese mindestens eine Woche vorher anzuzeigen.
Die Anzeige kann formlos per E-Mail an einwohnermeldeamt@hemhofen.de gesendet werden.
Bitte geben Sie an:
- Wer die Veranstaltung durchführt (Name + Anschrift),
- wann und wo sie stattfindet (Datum, Uhrzeit, Ort),
- was genau geplant ist (Art der Veranstaltung, musikalische Darbietung, max. Besucherzahl).
- ob ein Zelt aufgestellt wird (Angabe der Größe in m²)
Eine schriftliche Bestätigung per Post oder ein offizieller Bescheid ist in der Regel nicht mehr notwendig – wir antworten Ihnen einfach per E-Mail, wenn keine Besonderheiten bestehen.
Ausschank alkoholischer Getränke (Gestattung nach § 12 GastG)
Wenn bei Ihrer Veranstaltung alkoholische Getränke ausgeschenkt oder verkauft werden sollen, benötigen Sie eine sogenannte Gestattung.
Auch hierfür reicht eine formlose E-Mail an einwohnermeldeamt@hemhofen.de mit folgenden Angaben:
- Name und Anschrift der Person/des Vereins, die/der den Ausschank übernimmt,
- Ort und Zeitraum des Ausschanks,
- Welche Speisen und Getränke angeboten werden (unter Verwendung von Mehrweggeschirr?),
- sind Toiletten in einem einwandfreien Zustand vorhanden,
- Ein Nachweis der Zuverlässigkeit, z. B.
- frühere vergleichbare Veranstaltung ohne Beanstandung,
- eine Gaststättenerlaubnis oder Reisegewerbekarte,
- Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug (nicht älter als 1 Jahr)
Wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen und keine Zweifel bestehen, erhalten Sie die Gestattung einfach per E-Mail – ohne Gebühren und ohne förmlichen Bescheid.
Wichtiger Hinweis:
Die vereinfachte Bearbeitung ist nicht in allen Fällen möglich.
Wenn zum Beispiel erstmalig eine Veranstaltung durchgeführt wird, oder Nachweise fehlen, kann ein förmlicher Gestattungsbescheid mit Auflagen und Gebühren erforderlich sein.
Bitte kontaktieren Sie uns daher rechtzeitig vor Ihrer Veranstaltung, damit wir prüfen können, ob das vereinfachte Verfahren angewendet werden kann.