Steuern, Gebühren und Beiträge
Die Gemeinde Hemhofen finanziert ihre Ausgaben u.a. aus örtlichen Kommunalabgaben.
Während die Haushalte von Bund und Ländern überwiegend "Steuerhaushalte" sind, machen die Steuereinnahmen der Kommunen nur rund ein Drittel aus. Gebühren und Beiträge erbringen etwa ein Viertel der Einnahmen. Kommunen erheben öffentliche Abgaben auf Grund von Gesetzen.
Hier finden Sie dazu eine Übersicht.
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Abwasserbeiträge und -gebühren
Die Gemeinde betreibt zur Abwasserbeseitigung nach der derzeit gültigen Satzung eine Entwässerungsanlage als öffentliche Einrichtung. Dazu gehören auch die Grundstücksanschlüsse bis zur Grenze der anzuschließenden Grundstücke.
Herstellungsbeitrag
Nach den derzeit gültigen Satzungen beträgt der Beitrag für ein Grundstück:
a) pro qm Grundstücksfläche: 3,65 €
b) pro qm Geschossfläche: 15,65 €
Einleitungsgebühr (ab 01.01.2018)
Die Einleitungsgebühr beträgt pro m³ Abwasser 3,08 €
Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,21 € pro m² pro Jahr.
Einleitungsgebühr (ab 01.01.2020)
Die Einleitungsgebühr beträgt pro m³ Abwasser 2,69 €
Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,32 € pro m² und Jahr.
Einleitungsgebühr (ab 01.01.2022)
Die Einleitungsgebühr beträgt pro m³ Abwasser 3,17 €
Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,29 € pro m² und Jahr
Grundgebühr bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss
Bis Q3 4 m³/h 96,00 €/Jahr
Bis Q3 10 m³/h 120,00 €/Jahr
Bis Q3 16 m³/h 144,00 €/Jahr
über Q3 16 m³/h 168,00 €/Jahr
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Bescheinigungen und Anträge
Folgende Bescheinigungen und Anträge erhalten Sie im Rathaus gegen Gebühr
- Aufenthaltsbescheinigungen für Eheschließungen
Gebühr: 5,00 €
- Meldebescheinigungen für verschiedene Zwecke
Gebühr: 5,00 €
- Beglaubigungen von Kopien
Gebühr: 5,00 €
- Beglaubigung der Unterschrift
Gebühr: 10,00 €
- Antrag Führerschein
Gebühr: 5,10 €
- Antrag Fahrgastbeförderung
Gebühr: 5,10 €
- Führungszeugnis (Antrag über die Gemeinde)
Gebühr: 13,00 €
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Antrag über die Gemeinde)
Gebühr: 13,00 €
- Aufenthaltsbescheinigungen für Eheschließungen
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Grundsteuer (bis 2024)
Hebesatz 400 v. H.
Die Grundsteuer wird in einem dreistufigen Verfahren festgesetzt:
Die staatlichen Finanzämter setzen einen sog. "Einheitswert" fest. Er verkörpert den Wert des Grundstückes und gegebenenfalls des Gebäudes zu den Wertverhältnissen am 01.01.1964.
In einem zweiten Schritt wird aus diesem Einheitswert ein sogenannter "Grundsteuermessbetrag" errechnet. Die Vorschriften hierzu sind detailliert im Grundsteuergesetz geregelt.
In der dritten Stufe des Verfahrens wird von der Gemeinde die Grundsteuer festgesetzt. In jeder Gemeinde wird alljährlich ein "Hebesatz" für die Grundsteuer vom Gemeinderat beschlossen. In Hemhofen beträgt dieser Hebesatz seit 01.01.2017 400 Prozent. Der Grundsteuermessbetrag wird mit dem Hebesatz multipliziert und dies ergibt die jährliche Grundsteuer. Sie ist in Vierteljahresbeträgen zu den gesetzlich festgelegten Fälligkeiten zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu entrichten.
Aufgrund der Grundsteuerreform in Bayern ab 2025 hat sich der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 06.08.2024 dafür entschieden, den Hebesatz für die Grundsteuer A und B ab dem 01.01.2025 auf 330 % herabzusetzen.
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Informationen zur Grundsteuerreform 2025
Am 10. April 2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Berechnungsgrundlage des derzeit noch gültigen Systems der Grundsteuer, welches auf Grundlage der sogenannten Einheitswerte basiert, für verfassungswidrig. In der Folge beschloss der Bundestag ein neues Bundesmodell für die Grundsteuer und versah dies mit einer Öffnungsklausel, die den Ländern wiederum die Einführung eines abweichenden Systems ermöglichte. Hiervon machte der Bayerische Landtag Gebrauch und erließ das Bayerische Grundsteuergesetz (BayGrStG). Mit diesem Gesetz wird für Grundstücke in Bayern anstelle der Einheitsbewertung ein wertunabhängiges Flächenmodell umgesetzt.
Um eine neue Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer zu erhalten, wurden alle Grundstückseigentümer im Jahr 2022 aufgefordert, eine Grundsteuererklärung beim jeweils zuständigen Finanzamt abzugeben. Für Hauseigentümer sind jetzt nur noch die Grundstücksfläche, die Wohnfläche und die Nutzfläche von Belang. Der früher festgelegte Einheitswert bzw. alte Grundsteuermessbetrag spielt für die Berechnung der neuen Grundsteuer ab 2025 keine Rolle mehr.
Aus der amtlichen Grundstücksfläche sowie der gemeldeten Wohn- und Nutzfläche haben die Finanzämter bis Mitte dieses Jahres für jedes Grundstück einen neuen Grundsteuermessbetrag errechnet. Jeder Grundstückseigentümer hat den neuen Grundsteuermessbetrag in einem gesonderten Bescheid vom Finanzamt mitgeteilt bekommen. Dieser ist Grundlage für die spätere Berechnung der Grundsteuer. Auf die Höhe des jeweiligen Messbetrages hat die Gemeinde Hemhofen – nach wie vor – keinen Einfluss.
Dabei ist besonders erwähnenswert, dass die Gemeinde an den Messbetragsbescheid, auch wenn dieser nach Auffassung des Bescheidempfängers vom Finanzamt noch abzuändern wäre – zwingend gebunden ist. Soweit und solange ein Messbetragsbescheid vom zuständigen Finanzamt nicht geändert wurde, bleibt dieser zwingend Grundlage für den Grundsteuerbescheid der Gemeinde.
Aus der Summe der neuen Grundsteuermessbeträge hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 06.08.2024 in einer separaten Grundsteuer-Hebesatzsatzung die neuen Hebesätze für die Gemeinde Hemhofen mit 330 vom Hundert für die land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke (Grundsteuer A) und mit 330 vom Hundert für die bebauten Grundstücke (Grundsteuer B) ab dem 01.01.2025 festgesetzt.
Ziel war es, die Neufestsetzung der Hebesätze möglichst aufkommensneutral festzusetzen.
Die neue Grundsteuer berechnet sich durch eine Vervielfältigung des Grundsteuermessbetrages mit dem neuen Hebesatz. Dies würde beispielsweise bei einem angenommenen Grundsteuermessbetrag von 100 € und dem neuen Hebesatz für die Grundsteuer B von 330 vom Hundert eine neue jährliche Grundsteuer von 330 € bedeuten (100 € GMB x 330 % Hebesatz = 330 €).
Die neuen Grundsteuerbescheide wurden Ende November 2024 an alle Grundstückseigentümer verschickt. Diese legen dann die neue Grundsteuer für jeden Eigentümer ab dem 01.01.2025 fest.
Aufgrund eines wahrscheinlich hohen Aufkommens, bitten wir Sie kapazitätsbedingt bereits jetzt darum, etwaige Fragen zu Ihrem Grundsteuerbescheid möglichst per E-Mail an steueramt@hemhofen.de zu richten.
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Grundsteuer (ab 2025)
Der Grundsteuer unterliegen zum einen
- Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und zum anderen die
- übrigen Grundstücke incl. der betrieblich genutzten (Grundsteuer B).
Grundlage für die Steuerberechnung ist allein der Wert des Betriebes bzw. des Grundstücks.
Die persönlichen Verhältnisse des Grundstückseigentümers finden keine Berücksichtigung. Die Steuer wird in einem dreistufigen Verfahren ermittelt. Die zuständige Gemeinde setzt nach der Feststellung des Einheitswerts und des Grundsteuermessbetrags durch das zuständige Finanzamt die Grundsteuer fest. Dabei wird der vom Finanzamt mitgeteilte Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz, den die Gemeinde vorab in ihrer Satzung festgelegt hat, multipliziert. Bei der Bestimmung der Höhe des Hebesatzes kommt der Gemeinde ein weites Ermessen zu.
Die Gemeinde Hemhofen hat ihre Hebesätze für die Grundsteuern gemäß § 1 der aktuell geltenden Grundsteuer-Hebesatzsatzung wie folgt festgesetzt:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)
330 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)
330 v. H.
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Gewerbesteuer
Hebesatz 380 v. H.
Bei der Berechnung der Gewerbesteuer wird von dem vorher vom Finanzamt festgesetzten Steuermessbetrag ausgegangen. Hat ein Unternehmen Betriebsstätten in mehreren Gemeinden wird der Steuermessbetrag vom Finanzamt aufgeteilt. Als Zerlegungsmaßstab werden dabei grundsätzlich die Arbeitslöhne herangezogen.
Die Gewerbesteuer wird von der Gemeinde festgesetzt. In jeder Gemeinde wird jährlich ein "Hebesatz" für die Gewerbesteuer vom Gemeinderat beschlossen. Dieser liegt in der Gemeinde Hemhofen seit 2017 bei 380%. Die Gewerbesteuer errechnet sich durch Multiplikation des Steuermessbetrages mit dem Hebesatz.
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Gewerbe und Veranstaltungen
- Gewerbean-, Gewerbeab- und Gewerbeummeldungen
Gebühr: 20,00 €
- Gestattung eines vorrübergehenden Gaststättenbetriebes (§ 12 Abs. 1 GastG) zum Betrieb einer Schank- oder Speisewirtschaft
Gebühr: 30,00 € / Tag, mit Zeltbetrieb 38,35 € / Tag
- Veranstaltungsanzeigen
Gebühr: 10,00 € für die Bescheinigung
- Sperrstundenverlängerungen
Gebühr: 20,00 € / Stunde
- Spielautomaten
Gebühr:
50,00 - 300,00 € (Erlaubnis nach § 33c Abs.1 Gewerbeordnung)
25,00 - 50,00 € (Unbedenklichkeit des Aufstellungsortes gem. § 33 Abs.3 GewO)
- Gewerbean-, Gewerbeab- und Gewerbeummeldungen
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Hundesteuer
In Hemhofen beträgt die Steuer pro Hund jährlich 55,00 Euro, ermäßigt 27,50 Euro.
Für Kampfhunde 550,00 Euro (erlaubnispflichtig).