Abwasser und Wasser
Information zur Erhöhung der Wassergebühren
Wasserzweckverband Hemhofen – Röttenbach
In den vergangenen Jahren hat der Wasserzweckverband Hemhofen – Röttenbach eine deutliche Zunahme an Wasserrohrbrüchen im gesamten Versorgungsgebiet festgestellt. Ursache hierfür sind vor allem veraltete Leitungen aus Asbestzement, die ihr technisches Lebensende erreicht haben und dringend erneuert werden müssen.
Die zusätzlichen und umfangreichen Sanierungsmaßnahmen führten insbesondere im Jahr 2025 zu erheblichen Mehrkosten. In der Gebührenkalkulation für den Zeitraum 2023–2025 zeigt sich deshalb für das Jahr 2025 eine deutliche Unterdeckung. Um weiterhin eine kostendeckende und sichere Trinkwasserversorgung gewährleisten zu können, hat die Verbandsversammlung am 18. November 2025 einer Erhöhung der Wassergebühren zum 1. Januar 2026 zugestimmt.
Anpassung der Gebührenstruktur
Zur langfristigen Finanzierung der notwendigen Maßnahmen wird die Gebührenstruktur angepasst. Der Zweckverband setzt dabei bewusst auf eine Gebührenfinanzierung und verzichtet auf einmalige Verbesserungsbeiträge.
Konkret bedeutet dies:
- Erhöhung der Grundgebühr von 96,00 Euro auf 240,00 Euro pro Jahr und Wasserzähler (netto),
- moderate Erhöhung der Verbrauchsgebühr von 3,26 Euro auf 3,88 Euro pro Kubikmeter (netto).
Durch die stärkere Gewichtung der Grundgebühr wird die Kostenbasis gesichert, während der Verbrauchspreis vergleichsweise stabil bleibt.
Auswirkungen für die Haushalte
Für einen typischen 4-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von etwa 160 m³ ergeben sich Mehrkosten von rund 20 Euro pro Monat. Diese Anpassung ist als Investition in eine sichere, hygienisch einwandfreie und zukunftsfähige Trinkwasserversorgung zu verstehen.
Investitionen und weitere Entwicklung
In den kommenden Jahren sollen rund 34 Kilometer Asbestzementleitungen innerhalb von etwa 12 Jahren erneuert sowie ein neuer Brunnen gebaut und drei alte Brunnen stillgelegt werden. Die Gesamtinvestitionen belaufen sich derzeit auf rund 45 Millionen Euro. Staatliche Fördermittel werden umfassend geprüft.
Die Gebührenerhöhung ab 2026 bildet diese Investitionen noch nicht vollständig ab. Mit dem Fortschreiten der Maßnahmen ist daher von weiteren, schrittweisen Gebührenerhöhungen auszugehen.
Informationen zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr
Was ist beim Befüllen von Schwimmbecken zu beachten
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass eine Befüllung von Schwimmbecken nicht über die Gartenwasserleitung erfolgen darf. Dies hat den Hintergrund, dass es sich bei Poolwasser aufgrund von eingesetzten Chemikalien, wie z.B. Chlor, um Schmutzwasser handelt, welches aufgrund seiner Beschaffenheit zwingend in den Kanal eingeleitet werden muss. Eine Entsorgung über Versickerung im Garten ist nicht zulässig und kann bei Zuwiderhandlung entsprechend verfolgt werden. Da durch eine unsachgemäße Entsorgung von Poolwasser unter anderem auch die Grundwasserqualität beeinträchtigt werden kann, möchten wir Sie auch in Ihrem eigenen Interesse bitten, dies zu vermeiden. Auf diese Weise kann jeder einzelne einen wertvollen Beitrag zum Umweltschutz leisten.

