Informationen aus dem Rathaus
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Was ist bei einem Sterbefall zu tun
Der Sterbefall muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt des Sterbeortes angezeigt werden (entfällt bei Todesfällen in öffentlichen Anstalten und Einrichtungen z.B. Krankenhaus). Wenn Ihr Angehöriger in Hemhofen verstorben ist, ist das Standesamt Hemhofen, Frau Marr, Tel. 9484-124 (in Vertretung Frau Kalb, Tel. 9484-113), für die Beurkundung zuständig.
Mitzubringen sind:
- Todesbescheinigung - vertraulicher und nichtvertraulicher Teil - vom Arzt
- Geburtsurkunde des/der Verstorbenen
- Eheurkunde / beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
- evtl. zusätzlich die Sterbeurkunde des bereits früher verstorbenen Ehegatten bzw. das Scheidungsurteil (wenn der/die Verstorbene geschieden war)
- Reisepass oder Personalausweis des Anzeigenden
- Reisepass und Personalausweis des/der Verstorbenen
Nachdem der Sterbefall beim zuständigen Standesamt beurkundet wurde, ist, sofern eine Bestattung auf den Friedhöfen in Hemhofen oder Zeckern stattfinden soll, in der Friedhofsverwaltung Hemhofen (in den Räumen des Standesamtes) die Bestattung anzumelden. Der Termin für die Beerdigung bzw. Aussegnungsfeier ist in Abstimmung mit der Friedhofsverwaltung und mit den Kirchen (evangelisch oder katholisch) festzulegen. Die/der Verstorbene muss 96 Stunden nach der Feststellung des Todes bestattet sein. Ausnahmen regelt § 19 BestV.
Das Grab ist von dem Grabrechtsinhaber so anzukaufen bzw. verlängern zu lassen, dass dadurch die entsprechende Ruhefrist von
- 10 Jahren (Urne)
- 15 Jahren (Erdbestattung in Grabkammer)
- 20 Jahren (Erdbestattung)
gewährleistet ist.
Grabreservierungen sind vorab möglich und müssen schriftlich beantragt werden. Die hierfür anfallende Gebühr entspricht der des Grabkaufes im Sterbefall.
Nähere Informationen zu Beerdigungen, zum Grabneukauf, zu Grabrechtsverlängerungen und -Umschreibungen sowie Reservierungen, zu den anfallenden Kosten, zum Errichten von Grabmalen sowie Beratungen in allen Friedhofsangelegenheiten erteilen Frau Marr unter Tel. 09195/9484-124, oder Frau Maisel unter Tel. 09195/9484-128.
Gerne können Sie sich hierzu auch die entsprechenden Satzungen aufrufen.
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Bankverbindungen der Gemeinde Hemhofen
Bankverbindungen:
Stadt- und Kreissparkasse Erlangen Höchstadt Herzogenaurach
IBAN: DE36 7635 0000 0430 2101 61
SWIFT BIC: BYLADEM1ERH
VR Bank Metropolregion Nürnberg eG
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Hinweise zum Gemeindeblatt
Das Gemeindeblatt Hemhofen wird ab dem 01.01.2016 vom Druckhaus Dennhardt Verlag GmbH in Höchstadt herausgegeben. Es erscheint wöchentlich freitags und wird an alle Haushalte kostenlos verteilt. Für die redaktionelle Bearbeitung des Gemeindeblattes ist weiterhin unsere Sachbearbeiterin Frau De Mitri in der Verwaltung zuständig. Sie erreichen Frau De Mitri telefonisch unter 09195/9484-131.
Anzeigenschluss für Vereinsnachrichten, Mitteilungen, Informationen ist jeweils montags um 10.00 Uhr.
Die Redaktion des "Gemeindeblattes" bittet darum, die Beiträge per E-mail an die Adresse „Gemeindeblatt@hemhofen.de” zu richten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nur Artikel in "Wordformat" unformatiert angenommen werden können.
Außerdem wird gebeten, die Beiträge nur über die Gemeinde Hemhofen, nicht direkt an den Verlag zu senden, da sich die Redaktion die Kontrolle aus presserechtlichen Gründen vorbehalten muss. Die Vereine werden gebeten, ihre Beiträge so kurz und prägnant wie möglich zu halten.
Privatanzeigen (Gratulationen, Danksagungen, Heirat usw.) können Sie direkt über den Verlag aufgeben. Tel. 09193 / 82 55 oder per Mail info@dennhardt.net. Die Rechnungsstellung erfolgt durch den Verlag.
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Was ist beim Befüllen von Schwimmbecken zu beachten
Aus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass eine Befüllung von Schwimmbecken nicht über die Gartenwasserleitung erfolgen darf. Dies hat den Hintergrund, dass es sich bei Poolwasser aufgrund von eingesetzten Chemikalien, wie z.B. Chlor, um Schmutzwasser handelt, welches aufgrund seiner Beschaffenheit zwingend in den Kanal eingeleitet werden muss. Eine Entsorgung über Versickerung im Garten ist nicht zulässig und kann bei Zuwiderhandlung entsprechend verfolgt werden. Da durch eine unsachgemäße Entsorgung von Poolwasser unter anderem auch die Grundwasserqualität beeinträchtigt werden kann, möchten wir Sie auch in Ihrem eigenen Interesse bitten, dies zu vermeiden. Auf diese Weise kann jeder einzelne einen wertvollen Beitrag zum Umweltschutz leisten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ihre Gemeindeverwaltung