Sprungziele

Landesplanerischer Vertrag der Gemeinden Röttenbach und Hemhofen

(auf Grundlage des Landesentwicklungsprogramms Bayern, LEP A II 2.1.3.3. und der Ausweisung der Gemeinden Röttenbach und Hemhofen als Siedlungsschwerpunkt in der 13. Änderung des Regionalplanes Industrieregion Mittelfranken gemäß Beschluss des Planungsausschusses vom 26. März 2007)

Präambel

Die Gemeinden Röttenbach und Hemhofen mit ihren Ortsteilen Hemhofen und Zeckern sind unmittelbare Nachbargemeinden im westlichen Teil des Landkreises Erlangen - Höchstadt und liegen im Stadt- und Umlandbereich des großen Verdichtungsraumes Nürnberg / Fürth / Erlangen. Beide Gemeinden haben in etwa die gleiche Bevölkerungsstärke (Röttenbach ca. 5000 Einwohner und Hemhofen ca. 5500 Einwohner) und ebenfalls eine annähernd gleiche Flächengröße (Röttenbach 7,17 km² und Hemhofen 6,86 km²). Beide Orte haben sich im Laufe der Zeit entlang der heutigen Staatstraße St2259 entwickelt, Röttenbach im Süden und Hemhofen im Norden. Die Wohnbebauung von Röttenbach trifft im Nordosten heute unmittelbar auf die südöstliche Wohnbebauung der Gemeinde Hemhofen. Durch die ausgeprägte Infrastruktur beider Gemeinden sind beide Kommunen in der Lage, zentralörtliche Funktionen im Stadt- und Umlandbereich von Erlangen wahrzunehmen.

Um diese Funktionen auch zukünftig zu sichern und den Umlandbereich von Erlangen für seine Bewohner noch attraktiver und lebenswerter zu gestalten, ist eine noch intensivere kommunale Zusammenarbeit erforderlich. Auch im Hinblick auf die Wirtschaftslage und die Entwicklung der Bevölkerungsstruktur müssen die Aufgaben und Ziele der Kommunen enger abgestimmt und gemeinsam umgesetzt werden.

Die Gemeinden Röttenbach und Hemhofen haben sich aus diesen Gründen dazu entschlossen, künftig ihre Zusammenarbeit noch weiter zu verstärken und schließen deshalb miteinander diesen landesplanerischen Vertrag ab, der durch die beiliegende Absichtserklärung zu Projekten und Maßnahmen zur Umsetzung dieser Zielstellungen des landesplanerischen Vertrages ergänzt wird.

Damit verpflichten sich die Gemeinden Röttenbach und Hemhofen im Sinne des Landesentwicklungsprogrammes Bayern zu einer gemeinsamen Wahrnehmung ihrer zentralörtlichen Versorgungsfunktionen als

gemeinsamer Siedlungsschwerpunkt.

Im Vordergrund soll dabei die Sicherung der bestehenden zentralörtlichen Einrichtungen stehen. Auch die Ansiedlung neuer zentralörtlicher Einrichtungen zur weiteren Optimierung der Infrastruktur beider Kommunen soll gemeinsam angestrebt werden. Weiterhin soll die Einzelhandelszentralität gemeinsam gesichert und die Arbeitsplatzzentralität gemeinsam weiter entwickelt werden. Soweit es zur Erfüllung der gemeinsamen zentralörtlichen Versorgungsaufgaben notwendig ist und es zum Wohle der gesamten Bevölkerung des
Siedlungsschwerpunktes sinnvoll erscheint, werden sich beide Kommunen bei allen zukünftigen Planungen abstimmen.

Dieser landesplanerische Vertrag bildet die Grundlage für das zukünftige Miteinander beider Kommunen auf dem Weg zur Sicherung und Verbesserung der Lebenssituation im Stadt- und Umlandbereich des großen Verdichtungsraumes Nürnberg/Fürth/Erlangen.

Die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft wird durch den Abschluss dieses Vertrages und die Einstufung der beiden Kommunen als gemeinsamer Siedlungsschwerpunkt weder in die Wege geleitet noch stellt der Vertrag eine Vorstufe dazu dar.

§ 1 - Organisation

Der Interkommunale Ausschuss der Gemeinden Röttenbach und Hemhofen bildet das Gremium für die zukünftige Zusammenarbeit beider Kommunen. Er besteht aus den ersten Bürgermeistern beider Gemeinden, 6 Mitgliedern des Gemeinderates Röttenbach, 6 Mitgliedern des Gemeinderates Hemhofen und jeweils 2 Mitarbeitern der beiden Gemeindeverwaltungen. Die Sitzungsleitung haben die beiden ersten Bürgermeister gemeinsam. Die ersten Bürgermeister sind jeweils für die Sitzungsladung der Ausschussmitglieder aus ihrer Gemeinde zuständig. Die Ergebnisprotokolle der Sitzungen werden durch die Gemeindeverwaltung erstellt, in der die jeweilige Sitzung durchgeführt wurde. Die Sitzungen sollen abwechselnd in beiden Kommunen stattfinden. Die Reihenfolge wird in gemeinsamer Absprache durch die ersten Bürgermeister festgelegt. Für die Überwachung des Vollzugs der Empfehlungen des Interkommunalen Ausschusses in den beiden Gemeinden sind jeweils die ersten Bürgermeister verantwortlich.

Der Ausschuss tagt je nach Bedarf. Seine Aufgabe ist es, alle relevanten Themen, die gemeinsam umgesetzt werden sollen, für die Entscheidungen des jeweiligen Gemeinderates vorbereitend zu beraten und abzustimmen. Der Interkommunale Ausschuss kann entsprechende Empfehlungen aussprechen. Die sonstigen Zuständigkeiten der kommunalen Gremien bleiben von dieser Aufgabenzuweisung auf den Interkommunalen Ausschuss unberührt. Über die Sitzungen des Interkommunalen Ausschusses werden Ergebnisprotokolle erstellt, die dem jeweiligen Gemeinderat vorgelegt werden.

Zudem werden die beiden ersten Bürgermeister und auch die beiden Gemeindeverwaltungen eine enge Zusammenarbeit anstreben.

§ 2 - Ziele im Bereich Verkehr

Die Verkehrsbeziehungen zwischen der Gemeinde Röttenbach und der Gemeinde Hemhofen sollen weiter verbessert werden. Zudem soll gemeinsam versucht werden, die Verkehrsanbindung beider Orte im Bereich des ÖPNV zu stärken.

§ 3 - Ziele im Bereich Schulen und Bildung

Das Schulangebot in beiden Kommunen soll gemeinsam gesichert und weiterentwickelt werden.

§ 4 - Ziele im Bereich Natur, Sport, Freizeit, Erholung, Gesundheit und Pflege

Das Gesundheitswesen ist ein wichtiger Baustein einer qualifizierten Grundversorgung der Bevölkerung. Beide Gemeinden wollen gemeinsam dafür Sorge tragen, dass das Gesundheitswesen in beiden Orten gesichert und weiter ausgebaut wird. Auch an der Sicherung und Verbesserung der Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten wollen beide Orte gemeinsam arbeiten

§ 5 - Ziele im Bereich Kultur und Tourismus

Die Kultur- und Tourismusangebote beider Kommunen sollen aufeinander abgestimmt und gemeinsam erweitert werden. Dabei soll darauf geachtet werden, dass sich die Angebote beider Kommunen ergänzen.

§ 6 - Ziele im Bereich Kinder, Jugend, Senioren und Soziales

Vielseitige Angebote für Kinder, Jugendliche und Senioren sowie im sozialen Bereich stellen einen wichtigen Standortfaktor dar. Beide Gemeinden wollen gemeinsam dafür sorgen, dass zukünftig umfangreiche Angebote in diesen Bereichen zur Verfügung gestellt werden.

Die Ansiedlung zusätzlicher Einrichtungen im Bereich der Altenpflege und ergänzender besonderer Wohnformen sollen untereinander abgestimmt werden.

§ 7 - Ziele im Bereich Gewerbliche Wirtschaft

Der Siedlungsschwerpunkt Röttenbach / Hemhofen soll als Wirtschaftsstandort gesichert werden. Die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben zur Ergänzung der vorhandenen Angebote soll verstärkt werden. Als Beurteilungsgrundlage für die Ansiedlung zusätzlicher auch großflächiger Einzelhandelsbetriebe soll ein von beiden Gemeinden anerkanntes Einzelhandelsentwicklungskonzept für das Gesamtgebiet des Siedlungschwerpunktes erstellt werden.

§ 8 - Weitere Zusammenarbeit

Die beiden Kommunen arbeiten bereits im Rahmen des Wasserzweckverbandes und einer vertraglichen Beteiligung der Gemeinde Hemhofen an der Kläranlage der Gemeinde Röttenbach sowie im Schulbereich zusammen. Diese Zusammenarbeit soll durch weitere Bereiche der Zusammenarbeit ergänzt werden und durch intensivere Formen weiter verbessert werden.

§ 9 - Beteiligung der Bürger und Öffentlichkeitsarbeit

Über die zukünftigen Ziele und Entwicklungspläne des Siedlungsschwerpunktes, sowie über den Stand der Umsetzung werden die Bürgerinnen und Bürger beider Gemeinden entsprechend informiert und mit einbezogen.

§ 10 - Kündigung und Anpassung

Die Rechte zur Anpassung und Kündigung des Vertrages richten sich nach Art. 60 Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG). Sofern eine Gemeinde wiederholt gegen die in diesem Vertrag geregelten Pflichten verstößt, ist die andere Gemeinde berechtigt, den Vertrag in entsprechender Anwendung von § 314 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu kündigen.

§ 11 - Schriftform, salvatorische Klausel

Vertragsänderungen oder -ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen dieses Vertrages nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck dieses Vertrages entsprechen. Dies gilt auch bei Vertragslücken.

Röttenbach, den 24.02.2012 Hemhofen, den 24.02.2012

GEMEINDE RÖTTENBACH GEMEINDE HEMHOFEN

Ludwig Wahl Joachim Wersal

1. Bürgermeister 1. Bürgermeister

(Genehmigt mit Beschluss des Gemeinderates Röttenbach vom 05.12.2011 und des Gemeindrates Hemhofen vom 08.11.2011.)

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.