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Tipps für den Bauherren

Ansprechpartner Nr. 1 ist für den Bauherrn grundsätzlich der Architekt, Bauingenieur oder Handwerksmeister, der die Baupläne entwirft.

Nächster wichtiger Anlaufpartner ist das Bauamt der Gemeinde.

Wichtig:

Ob es sich um ein genehmigungspflichtiges, genehmigungsfreies oder um ein Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren handelt, klären Sie bitte im Bauamt der Gemeinde ab.

Wann (Frist)?

Die Bauantragsmappen (3-fach) sind vollständig und unterschrieben entsprechend vorzeitig vor den Bauausschuss-Sitzungen, die, je nachdem wie viele Bauanträge der Verwaltung vorliegen, am dritten Dienstag jeden Monats stattfinden, abzugeben.

Erforderliche Unterlagen

  • Pläne vom Bauvorlage-Berechtigten (Architekten u.a.), gem. Art. 68 Bayer. Bauordnung (BayBO) erstellen lassen.
  • Bauantrag ausfüllen - 3 fach (Formulare auch im Schreibwarenhandel erhältlich)
  • 1 Auszug aus dem Katasterwerk. Erhältlich bei der Gemeinde Hemhofen(amtlich beglaubigter Lageplan mit Angabe der Grundstücksnachbarn). Von diesem Original 3 Kopien machen und auf allen 3 Kopien das Bauvorhaben einzeichnen. Bauherr, Architekt (müssen) und Nachbarn (sollen) unterschreiben.
  • Beglaubigter Auszug aus dem Bebauungsplan - 3-fach, von der Gemeinde erhältlich. Das beantragte Bauvorhaben muss darauf ebenfalls eingezeichnet und wie vorstehend unterschrieben werden.

Gebühren

  • Beglaubigte Auszüge aus dem Bebauungsplan (3-fach): 7,65 EURO
  • Genehmigungsfreistellung für die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung baulicher Anlagen gem. Art. 58 BayBO: 25,00 EURO
  • Prüfung von Bauvorfragen, die nicht an das Landratsamt weitergeleitet werden: 10,00 EURO
  • Erteilung einer isolierten Befreiung gem. Art. 63 Abs. 3 BayBO: 50,00 € pro Befreiungstatbestand
  • Auszug aus dem Katasterwerk: 36,00 EURO

 



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