Tipps für den Bauherren
Ansprechpartner Nr. 1 ist für den Bauherrn grundsätzlich der Architekt, Bauingenieur oder Handwerksmeister, der die Baupläne entwirft.
Nächster wichtiger Anlaufpartner ist das Bauamt der Gemeinde.
Wichtig:
Ob es sich um ein genehmigungspflichtiges, genehmigungsfreies oder um ein Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren handelt, klären Sie bitte im Bauamt der Gemeinde ab.
Wann (Frist)?
Die Bauantragsmappen (3-fach) sind vollständig und unterschrieben entsprechend vorzeitig vor den Bauausschuss-Sitzungen, die, je nachdem wie viele Bauanträge der Verwaltung vorliegen, am dritten Dienstag jeden Monats stattfinden, abzugeben.
Erforderliche Unterlagen
- Pläne vom Bauvorlage-Berechtigten (Architekten u.a.), gem. Art. 68 Bayer. Bauordnung (BayBO) erstellen lassen.
- Bauantrag ausfüllen - 3 fach (Formulare auch im Schreibwarenhandel erhältlich)
- 1 Auszug aus dem Katasterwerk. Erhältlich bei der Gemeinde Hemhofen(amtlich beglaubigter Lageplan mit Angabe der Grundstücksnachbarn). Von diesem Original 3 Kopien machen und auf allen 3 Kopien das Bauvorhaben einzeichnen. Bauherr, Architekt (müssen) und Nachbarn (sollen) unterschreiben.
- Beglaubigter Auszug aus dem Bebauungsplan - 3-fach, von der Gemeinde erhältlich. Das beantragte Bauvorhaben muss darauf ebenfalls eingezeichnet und wie vorstehend unterschrieben werden.
Gebühren
- Beglaubigte Auszüge aus dem Bebauungsplan (3-fach): 7,65 EURO
- Genehmigungsfreistellung für die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung baulicher Anlagen gem. Art. 58 BayBO: 25,00 EURO
- Prüfung von Bauvorfragen, die nicht an das Landratsamt weitergeleitet werden: 10,00 EURO
- Erteilung einer isolierten Befreiung gem. Art. 63 Abs. 3 BayBO: 50,00 € pro Befreiungstatbestand
- Auszug aus dem Katasterwerk: 36,00 EURO
Das Bayerische Zinsverbilligungsprogramm zur Förderung von Eigenwohnraum macht es möglich