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Bekanntmachung der Bodenrichtwerte, Stand 01.01.2026

Vollzug der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch §§ 192-199 und der Gutachterausschussverordnung (BayGaV) § 12 Bodenrichtwerte; Bekanntmachung der Bodenrichtwerte Stand 01.01.2026

 

 

Sehr geehrte Bürgerinnen, sehr geehrte Bürger,

die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Bereich des Landkreises Erlangen-Höchstadt teilt Ihnen, die in der Sitzung (Bodenrichtwertkonferenz) vom 30. April 2026 in Ihrem Gemeindegebiet ermittelten Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 als durchschnittliche Lagewerte für Wohn-/Mischbau- und Gewerbeflächen und für die Landwirtschaftsflächen (Acker, Grünland und Forstflächen ohne Bestockung) mit. In der Anlage erhalten Sie die Bodenrichtwertliste der einzelnen Bodenrichtwertzonen und der Kartenausschnitte aus der BRW-Karte.

Die Bodenrichtwertliste sind gemäß § 12 GutachterausschussV einen Monat lang in der Gemeinde öffentlich auszulegen. Aufgrund dessen teilt Ihnen die Verwaltung mit, dass die Bodenrichtwertliste ab dem

 

13.07.2026 bis 17.08.2026

 

im Zeitraum von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (Montag bis Freitag) und von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr (Mittwoch) im Bauamt der Gemeinde Hemhofen eingesehen werden können. Ebenso haben Sie die Möglichkeit über den Gutachterausschuss des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt Auskunft über die Bodenrichtwerte zu erlangen (§196 Abs. 3 Satz 2 BauGB).

 

 

Alexander Westermann
1. Bürgermeister