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Bekanntmachung Gebührensatzung zur Benutzungssatzung der Musikschule Hemhofen

Die Gemeinde Hemhofen erlässt auf Grund von Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes in der derzeit gültigen Fassung folgende Satzung:

 

 

§ 1

 

  1. § 1 Abs. 2 (Gebührenpflicht) erhält folgende Fassung:

 

Das Schulgeld ist eine Jahresgebühr und bezieht sich auf ein Schuljahr (01.09. – 31.08. des darauffolgenden Jahres). Das Schulgeld (Jahresgebühr) für folgende Fächer beträgt:

 

a) Musikzwerge

    (Gruppen mit 7-9 Kindern)

 

484,00 €

b) Musikalische Früherziehung 

 

484,00 €

c) Singklasse

 

0,00 €

d) Bläserklasse

 

1.277,00 €

e) Instrumentenkarussell                                                                                 

 

958,00 €

f) Instrumental- und Gesangsunterricht

    Gruppenunterricht mit 4 Schülern (45 Minuten)

    Gruppenunterricht mit 3 Schülern (45 Minuten)

    Gruppenunterricht mit 2 Schülern (30 Minuten)

    Gruppenunterricht mit 2 Schülern (45 Minuten)

    Einzelunterricht (30 Minuten)

    Einzelunterricht (45 Minuten)

 

 

 

 

 

 

 

718,00 €

958,00 €

958,00 €

1.436,00 €

1.915,00 €

2.872,00 €

g) Ensemble, Chor, Orchester

 

126,00 €

h) Großgruppe – Großgruppe Erwachsene 

   (Liedbegleitung Gitarre / Afrikanisches Trommeln 

 

288,00 €

i) Evening Singers

 

126,00 €

j) Symphonisches Blasorchester

 

126,00 €

    

 

 

2. § 2 Abs. 1 (Zuschuss) erhält folgende Fassung:

 

Der Zuschuss der Gemeinde Hemhofen zu den einzelnen Unterrichtskategorien beträgt pro Schuljahr:

a) Musikzwerge                                                                                                   196,00 €

b) Musikalische Früherziehung                                                                           196,00 €

c) Singklasse                                                                                                    2.500,00 €

d) Bläserklasse                                                                                                    761,00 €

e) Instrumentenkarussell                                                                                   469,00 €

f) Instrumental- und Gesangsunterricht

Gruppenunterricht mit 4 Schülern (45 Minuten)                                             319,00 €

Gruppenunterricht mit 3 Schülern (45 Minuten)                                             469,00 €

Gruppenunterricht mit 2 Schülern (30 Minuten)                                             508,00 €

Gruppenunterricht mit 2 Schülern (45 Minuten)                                             764,00 €

Einzelunterricht (30 Minuten)                                                                       1.099,00 €

Einzelunterricht (45 Minuten)                                                                       1.648,00 €

g) Ensembles, Chor, Orchester                                                                               0,00 €

h) Großgruppe – Großgruppe Erwachsene                                                            0,00 €

    (Liedbegleitung Gitarre / Afrikanisches Trommeln)

i) Evening Singers                                                                                                  0,00 €

j) Symphonisches Blasorchester                                                                            0,00 €

 

3. § 2 Abs. 2 (Zuschuss) erhält folgende Fassung:

Die Gewährung des Zuschusses durch die Gemeinde Hemhofen erfolgt nur an Musikschüler, die mit Hauptwohnung in Hemhofen gemeldet sind. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung wird dieser Zuschuss direkt mit dem Schulgeld verrechnet; zu zahlen ist damit durch den Musikschüler nur der Differenzbetrag (Schulgeld abzüglich Zuschuss). 

 

4. § 2 Abs. 3 (Zuschuss) erhält folgende Fassung:

Bei Musikschülern mit Hauptwohnsitz in anderen Gemeinden, die ihren Einwohnern ebenfalls einen Zuschuss für den Unterricht an der Musikschule gewähren, kann ebenfalls eine Verrechnung des Schulgeldes mit dem Zuschuss der Wohnsitzgemeinde erfolgen. Voraussetzung hierfür ist der Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Gemeinde Hemhofen und der jeweiligen Wohnsitzgemeinde, in der diese sich verpflichtet, den Zuschussbetrag direkt an die Gemeinde Hemhofen zu zahlen. 

 

5. § 4 Abs. 1 (Gebührenschuldner) erhält folgende Fassung:

Gebührenschuldner ist der Schüler der Musikschule Hemhofen. Bei minderjährigen Schülern sind daneben deren gesetzliche Vertreter Gebührenschuldner.

 

6. § 6 Abs. 1 (Gebührenfreiheit, Gebührenermäßigung) erhält folgende Fassung:

Folgende Gebührenermäßigungen werden gewährt:

 

  1. Geschwisterermäßigung:

    Besuchen mehrere Kinder einer Familie den gebührenpflichtigen Unterricht, so werden dem Alter nachfolgende Ermäßigungen gewährt:

    Das älteste Kind zahlt die volle Gebühr. Das zweite Kind zahlt 75% der entsprechenden Gebühr. Das dritte Kind zahlt 50% der entsprechenden Gebühr. Das vierte Kind zahlt 25% der entsprechenden Gebühr. Das fünfte und alle weiteren Kinder zahlen keine Gebühr. Das gilt für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, sowie für Schüler und Studenten bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.

     

  2. Mehrfachermäßigung:

    Belegt ein Schüler mehrere gebührenpflichtige Instrumentalfächer oder Gesang, so kann bei besonderer musikalischer Begabung für das zweite und jedes weitere belegte Instrument/Gesang eine Ermäßigung von 15 v. H. gewährt werden. Die Ermäßigung gilt für die niedrigste Gebühr. Die Mehrfachermäßigung verpflichtet zur Teilnahme in einem Ensemble, Chor, Orchester oder Kammermusik. Bei Nichtteilnahme kann keine Ermäßigung gewährt werden.

 

7. § 6 Abs. 3 (Gebührenfreiheit, Gebührenermäßigung) erhält folgende Fassung:

Belegt ein Schüler ein gebührenpflichtiges Musikangebot der Musikschule Hemhofen, fallen für die zusätzliche Teilnahme an Ensemble/Orchester und Kinderchor, sowie bei den Großgruppen keine weiteren Gebühren an.

 

§ 7 Abs. 1 (Urheberrechtsgebühr) erhält folgende Fassung:

Jeder Schüler im Instrumental- und Vokalunterricht zahlt pro Schuljahr einmalig eine Urheberrechtspauschale (für Fotokopien von Noten). Diese beträgt 11 € ab dem Schuljahr 2016/17. Diese Pauschale ist fällig am 01. November eines jeden Schuljahres und, auch bei Ausscheiden vor Schuljahresende, nicht rückzahlbar.

 

 

§ 2

 

Diese Satzung wird aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 07.04.2026 geändert und tritt am 01.09.2026 in Kraft (Änderungsfassung vom 07.04.2026).

 

 

Hemhofen, 08.04.2026

 

 

 

Ludwig Nagel

1. Bürgermeister