Bekanntmachung Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer

Gemäß Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) wird die Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer der Gemeinde Hemhofen vom 15.01.2015 in der Änderungsfassung vom 20.05.2021 (In Kraft getreten zum 01.07.2021) wie folgt geändert:
§ 1
1. § 5 erhält folgende Fassung
(1) 1Die Steuer beträgt
für den ersten Hund 70,00 € (einfacher Steuersatz),
für jeden weiteren Hund 80,00 € (einfacher Steuersatz),
für den ersten Kampfhund 700,00 € (erhöhter Steuersatz),
für jeden weiteren Kampfhund 800,00 € (erhöhter Steuersatz).
2Hunde, für die eine Steuerbefreiung nach § 2 gewährt wird, sind bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht anzusetzen.
3Hunde, für die die Steuer nach § 6 ermäßigt wird, gelten als erste Hunde.
(2) Die Steuer beträgt für Kampfhunde im Sinne des § 5a das 10-fache des Steuersatzes nach Abs. 1 (erhöhter Steuersatz) und somit 700,00 € für den ersten Kampfhund sowie für jeden weiteren Kampfhund 800,00 €.
§ 2
Diese Satzung wird aufgrund des Beschlusses des Gemeinderates vom 01.09.2026 geändert und tritt am 01.01.2027 in Kraft (Änderungsfassung vom 01.09.2026).
Hemhofen, 03.09.2026
Alexander Westermann
1. Bürgermeister