Bekanntmachung über die Änderung der Satzung der Gemeinde Hemhofen für den Seniorenbeirat

Gemäß Art. 23 Abs. 1 der Gemeindeordnung wird die Satzung des Seniorenbeirats der Gemeinde Hemhofen in folgenden Punkten geändert:
§ 1
1. § 2 (Zusammensetzung) wird wie folgt geändert:
Mitglieder im Seniorenbeirat sind:
die Vorstandschaft (Vorsitzende/r, stv. Vorsitzende/r, Schriftführer/in und 2 Beisitzer/innen)
drei Mitglieder vom Gemeinderat bestimmte Personen zzgl. des/der ersten Bürgermeisters/in,
je ein Vertreter der in der Gemeinde in der Seniorenarbeit tätigen Gruppierungen, das sind zum Beispiel:
Seniorenkreis der Maria Königin Hemhofen,
Behindertenbeauftragter
Fachstelle für pflegende Angehörige
sowie bis zu fünf in der Seniorenarbeit erfahrene Senioren, die durch den Seniorenbeirat benannt werden.
2. § 3 Abs. 2 (Berufung der Mitglieder) wird wie folgt geändert:
Die unter § 2 genannten Personen und Gruppierungen benennen Ihre Vertreter.
§ 2
Die Satzung tritt mit Bekanntmachung der Satzung zum 01.07.2026 in Kraft.
Hemhofen, den 10.06.2026
Alexander Westermann
1. Bürgermeister