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Bekanntmachung über die Änderung der Satzung der Gemeinde Hemhofen für den Seniorenbeirat

Gemäß Art. 23 Abs. 1 der Gemeindeordnung wird die Satzung des Seniorenbeirats der Gemeinde Hemhofen in folgenden Punkten geändert:

 

§ 1

 

1.  § 2 (Zusammensetzung) wird wie folgt geändert:

Mitglieder im Seniorenbeirat sind:

  • die Vorstandschaft (Vorsitzende/r, stv. Vorsitzende/r, Schriftführer/in und 2 Beisitzer/innen)
     

  • drei Mitglieder vom Gemeinderat bestimmte Personen zzgl. des/der ersten Bürgermeisters/in,
     

  • je ein Vertreter der in der Gemeinde in der Seniorenarbeit tätigen Gruppierungen, das sind zum Beispiel:

    Seniorenkreis der Maria Königin Hemhofen,
    Behindertenbeauftragter
    Fachstelle für pflegende Angehörige

    sowie bis zu fünf in der Seniorenarbeit erfahrene Senioren, die durch den Seniorenbeirat benannt werden.

 

2.  § 3 Abs. 2 (Berufung der Mitglieder) wird wie folgt geändert:

     Die unter § 2 genannten Personen und Gruppierungen benennen Ihre Vertreter.

 

 

§ 2

 

Die Satzung tritt mit Bekanntmachung der Satzung zum 01.07.2026 in Kraft.

 

Hemhofen, den 10.06.2026


Alexander Westermann
1. Bürgermeister