Bekanntmachung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Hemhofen

Gemäß Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) wird die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Hemhofen vom 15.05.2007 (In Kraft getreten am 01.09.2007) in der letzten Fassung vom 01.04.2025 (in Kraft getreten am 01.09.2025) wie folgt geändert:
Art. 1
§ 5 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
„(1) Für jeden angefangenen Monat des Betreuungsjahres vom 01. September bis zum 31. August werden folgende Gebühren erhoben:
a) für Kinder in der Kinderkrippe
- für eine Buchungszeit von mehr als drei bis einschließlich vier Std. 249,00 €
- für eine Buchungszeit von mehr als vier bis einschließlich fünf Std. 293,00 €
- für eine Buchungszeit von mehr als fünf bis einschließlich sechs Std. 337,00 €
- für eine Buchungszeit von mehr als sechs bis einschließlich sieben Std. 380,00 €
- für eine Buchungszeit von mehr als sieben bis einschließlich acht Std. 426,00 €
- für eine Buchungszeit von mehr als acht bis einschließlich neun Std . 469,00 €
- für eine Buchungszeit von mehr als neun bis einschließlich zehn Std. 512,00 €
b) für Kinder im Kindergarten
- für eine Buchungszeit von mehr als drei bis einschließlich vier Std. 185,00 €
- für eine Buchungszeit von mehr als vier bis einschließlich fünf Std. 211,00 €
- für eine Buchungszeit von mehr als fünf bis einschließlich sechs Std. 236,00 €
- für eine Buchungszeit von mehr als sechs bis einschließlich sieben Std. 260,00 €
- für eine Buchungszeit von mehr als sieben bis einschließlich acht Std. 287,00 €
- für eine Buchungszeit von mehr als acht bis einschließlich neun Std . 312,00 €
- für eine Buchungszeit von mehr als neun bis einschließlich zehn Std. 337,00 €
Art. 2
Diese Satzung tritt am 01.09.2026 in Kraft.
Hemhofen, 04.03.2026
gez.
Ludwig Nagel
1. Bürgermeister