Bekanntmachung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Mittagsbetreuung der Gemeinde Hemhofen (Mittagsbetreuungs-Gebührensatzung)

Gemäß Art. 2 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) wird die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Mittagsbetreuung der Gemeinde Hemhofen vom 04.06.2019 (in Kraft getreten am 01.09.2019) zuletzt geändert vom 01.04.2025 (in Kraft getreten am 01.09.2025) wie folgt geändert:
§ 1
Die Satzung wird wie folgt geändert:
1. § 5 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
Für die Betreuung während der jeweiligen Betreuungszeiten werden für jeden angefangenen Monat mit Ausnahme des Monats August folgende Betreuungsgebühr erhoben:
a) kurze Betreuungszeit – 14 Uhr 97,00 Euro
b) lange Betreuungszeit – 16 Uhr inkl. Hausaufgabenbetreuung 181,00 Euro
§ 2
Diese Satzung tritt am 01.09.2026 in Kraft.
Hemhofen, 04.03.2026
gez.
Ludwig Nagel
1. Bürgermeister