Führerschein-Pflichtumtausch | Die nächste Frist endet am 19.01.2027

Kartenführerscheine der Ausstellungsjahre 2002 bis 2004 (Feld 4a auf dem Führerschein) sind bis spätestens 19.01.2027 in einen aktuellen EU-Kartenführerschein zu tauschen. Das für die Umtauschfrist relevante Ausstelldatum des Führerscheins ist auf der Führerscheinvorderseite unter Feld 4a vermerkt. Die Führerscheinstelle des Landkreises ruft alle Betroffenen auf, möglichst zeitnah einen Antrag auf Umtausch zu stellen. Das Formular dafür gibt es in den Rathäusern und beim Landratsamt in Erlangen und Höchstadt sowie unter https://www.erlangen-hoechstadt.de/buergerservice/a-bis-z/umtausch-in-eu-kartenfuehrerschein/.
Antrag stellen
Den ausgefüllten Antrag mit Kontrollblatt für Bild und Unterschrift reichen Betroffene bitte mit einem aktuellen biometrischen Lichtbild (nicht älter als ein Jahr) und einer Kopie von Ausweis und Führerschein (jeweils Vorder- und Rückseite) bevorzugt per Post bei der Führerscheinstelle des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt, Nägelsbachstr. 1, 91052 Erlangen, ein. Es besteht auch die Möglichkeit, den Antrag online über das Bürgerserviceportal des Landkreises (https://www.buergerservice-portal.de/bayern/lkrerlangenhoechstadt/) zu übermitteln. Für die anfallenden Antragsgebühren erhalten Antragsteller eine Kostenrechnung und sobald der neue Führerschein vorliegt, auch eine Abholbenachrichtigung per Post. Die Bearbeitungszeit hängt vom Antragsaufkommen und den Lieferzeiten der Bundesdruckerei ab. Derzeit dauert es im Regelfall vier bis sechs Wochen.
Weitere Informationen zum Führerscheinpflichtumtausch, insbesondere zu den Umtauschfristen der unbefristeten EU-Kartenführerscheine, sind unter https://www.erlangen-hoechstadt.de/buergerservice/a-bis-z/umtausch-in-eu-kartenfuehrerschein/ verfügbar. Ein Infoflyer liegt in den Rathäusern und im Landratsamt in Erlangen und Höchstadt aus. Die Führerscheinstelle bittet alle Personen, die nicht von der Umtauschfrist bis 19. Januar 2027 betroffen sind, sich mit der Antragstellung an der für sie geltenden Frist zu orientieren.