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Hinweis zur Stimmabgabe bei den Stichwahlen im Wahllokal

Liebe Bürgerinnen und Bürger, 

im Hinblick auf die bevorstehenden Stichwahlen am 22.03.2026 wird darauf hingewiesen, dass sich Wählerinnen und Wähler im Urnenwahllokal auf Verlangen des Wahlvorstandes ausweisen müssen.

Bitte bringen Sie daher zur Stimmabgabe einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis oder Reisepass) mit. Dieser dient der möglichen Überprüfung Ihrer Identität.

Sofern vorhanden, bringen Sie bitte auch Ihre Wahlbenachrichtigung mit. 

Sollten Sie diese nicht mehr besitzen, da Sie z.B. beim ersten Wahlgang per Briefwahl gewählt haben, ist eine Stimmabgabe grundsätzlich dennoch möglich, sofern Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind und sich entsprechend ausweisen können.

Wir bitten um Beachtung.

 

Ihr Wahlamt