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Überprüfung der Standsicherheit von Grabsteinen auf beiden Friedhöfen

Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht hat die Gemeinde Hemhofen als Friedhofsträger die Aufgabe alle Grabmale einmal jährlich auf deren Standfestigkeit zu überprüfen, um etwaigen Unfallgefahren für die Friedhofsbesucher wirksam begegnen zu können.

Laut § 25 ff. der Friedhofssatzung sind die Nutzungsberechtigten von Grabstätten für die Erhaltung der Standsicherheit der Grabmale verpflichtet und sollen diese in einem würdigen Zustand halten.

Wir möchten die Grabinhaber hiermit informieren, dass Mitarbeiter des gemeindlichen Bauhofs diese Überprüfung voraussichtlich ab der KW 28 durchführen werden. In diesem Zusammenhang wird auch ein Blick auf die allgemeine Gestaltung geworfen, so wie der § 20 der Friedhofssatzung beschreibt.

Jede Grabstätte ist so zu gestalten, dass der Friedhofszweck und die Würde des Friedhofes in seinen einzelnen Teilen und in seiner Gesamtanlage gewahrt werden.

 

Bitte beachten Sie auch, dass provisorische Grabmale(z.B. Holztafeln oder Holzkreuze) nach § 23 Abs. 4 der Friedhofssatzung nicht länger als zwei Jahre nach der Beisetzung verwendet werden dürfen. 

Bei Fragen hierzu erreichen Sie uns Mo bis Fr 08.00 bis 12.00 Uhr und Mi zusätzlich 13.00 bis 17.00 Uhr unter Tel. 09195/9484-704 oder jederzeit per Email an standesamt@hemhofen.de

 

Die Friedhofsverwaltung