Lärmschutz; Erlass einer Verordnung
Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.
Stand: 17.04.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)