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10. Änderung des Bebauungsplan „Hemhofen Mitte Nord 3“ der Gemeinde Hemhofen

  • Bekanntmachung

 

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses

 

Der Gemeinderat von Hemhofen hat mit Beschluss vom 07.11.2023 die 10. Änderung des Bebauungsplan „Hemhofen Mitte Nord 3“ mit Begründung in der Fassung vom 07.11.2023 als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.

 

Mit dieser Bekanntmachung tritt die Bebauungsplan-Änderung in Kraft.

 

Die Bebauungsplan-Änderung mit der dazugehörigen Begründung kann im Rathaus der Gemeinde Hemhofen, Blumenstraße 25, 91334 Hemhofen jeweils von Montag bis Freitag während der Dienststunden eingesehen werden und über deren Inhalt Auskunft verlangt werden. Des Weiteren können die Unterlagen zur Bebauungsplan-Änderung ab dem Tag des Erscheinens dieser Bekanntmachung auf der Internetseite der Gemeinde eingesehen werden.

 

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 215 Abs. 2 BauGB hingewiesen.

 

Unbeachtlich werden demnach

 

1.         eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

 

2.         eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

 

3.         nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

 

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.

 

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

 

Hemhofen, den 24.11.2023

gez.

Ludwig Nagel, 1. Bürgermeister

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