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Bekanntmachung Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit zum zweiten erneuten Entwurf des Bebauungsplan Nr. 15 „Schießgarten“ mit integriertem Grünordnungsplan gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB

Der Gemeinderat Hemhofen hat in seiner Sitzung vom 28. April 2026 den zweiten erneuten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 15 „Schießgarten“ mit integriertem Grünordnungsplan gebilligt und beschlossen, zu den geänderten und ergänzten Teilen eine zweite erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen.

Das Plangebiet liegt zentral unmittelbar angrenzend an den Altort Hemhofens südöstlich der ortsbildprägenden Schlossanlage an der Weiherkette des Unteren Barthelweihers und des Marktweihers (Geltungsbereich A). Der Geltungsbereich A hat eine Gesamtfläche von 2,9 ha und umfasst die Grundstücke mit den Flurnummern 134, 139, 139/1, 139/2, 1/58 und 134/2, alle Gemarkung Hemhofen. Hinzu kommt eine naturschutzrechtliche Ausgleichsfläche im Geltungsbereich B auf der Flurnr. 495/0 (Gmkg. Hemhofen) im Wald östlich Hemhofen mit einer Fläche von 250 m². Die Lage der beiden Geltungsbereiche ist aus den nachstehenden Plänen (ohne Maßstab) ersichtlich (Bilder der Pläne siehe unten)

 

Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB

Der zweite erneute Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 15 „Schießgarten“ und die Begründung einschließlich Umweltbericht sowie die wesentlichen umweltbezogenen Informationen sind

vom: 22.05.2026 bis 24.06.2026

auf der Internetseite der Gemeinde Hemhofen unter www.hemhofen.de abrufbar und einsehbar.
Weiterhin liegen die Unterlagen während dieses Zeitraumes in der Gemeindeverwaltung (Bauamt), Blumenstraße 36 zu den Öffnungszeiten Montag bis Freitag 08:00 – 12:00 Uhr und Mittwoch 14:00 – 17:00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Über den Inhalt kann Auskunft verlangt werden.

Während der Auslegungsfrist können zum zweiten erneuten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 15 „Schießgarten“ mit integriertem Grünordnungsplan Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen nur in Bezug auf die geänderten oder ergänzten Teile und ihre Auswirkungen abgegeben werden können.

Nach § 4a Abs. 5 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Die Änderungen / Ergänzungen umfassen folgende Inhalte:

Zeichnerische und textliche Festsetzungen:
-   Anpassung der Baugrenzen,
-   Änderung der Festsetzung zur Pflicht zur Errichtung von Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie auf Dachflächen, sodass lediglich die Dächer von Hauptgebäuden mit Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie zu versehen sind.
-   Klarstellende Aktualisierung der Festsetzungen zum Schallimmissionsschutz
-   Verzicht auf die Zulässigkeit von Stabmattenzäunen als Einfriedungen zur öffentlichen oder privaten Verkehrsfläche sowie zu öffentlichen oder privaten Grünflächen
-   Änderung hinsichtlich Terrassenüberdachungen in den textlichen Festsetzungen
-   Anpassung der zeichnerischen Festsetzungen zu Baumpflanzungen an die geänderte städtebauliche Konfiguration (Verschiebung der Baumstandorte, Aufnahme zusätzlicher Baumpflanzungen, Pflanzung von Bäumen der Wuchsklasse 1 in der privaten Grünfläche nördlich des Unteren Barthelweihers, Verzicht auf die meisten Großsträucher zu Gunsten von Bäumen der Wuchsklasse 1)
-   Änderung der Abgrenzung von öffentlichen und privaten Grünflächen
-   Ergänzung der Festsetzung zu Baumpflanzungen, sodass die Standorte der Bäume jeweils bis zu 5 m von den zeichnerisch festgesetzten Standorten abweichen dürfen
-   Umformulierung der Festsetzung zum Erhalt des Einzelbaumes, sodass Eingriffe in den Wurzelbereich (Kronentraufe zzgl. 1,5 m) möglich sind, sofern sie von einer fachkundigen Person / ökologischen Baubegleitung begleitet werden

Zeichnerische und textliche Hinweise:
-   Ergänzung der textlichen Hinweise zum Vorgehen bei Vorfinden belasteten Bodens
-   Ergänzung textlicher Hinweise, die auf die zu beachtenden Art. 4 (Erhaltung von Baudenkmälern) und Art. 6 (Maßnahmen an Baudenkmälern) BayDSchG verweisen.

 

Folgende umweltbezogenen Informationen/ Unterlagen liegen zur Einsichtnahme aus:
1.   Planblatt und textliche Festsetzungen (P)
2.   Begründung (BG) zum Bebauungsplan (Teil A der Begründung)
3.   Umweltbericht (UB) zum Bebauungsplan (Teil B der Begründung)
4.   Eingegangene Stellungnahmen (ST) aus der erneuten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 BauGB
5.   Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Bauabschnitt A (saP-A), Büro für ökologische Studien Schlumprecht GmbH, Bayreuth, Entwurf 16.07.2020, Aktualisierung 23.02.2023
6.   Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Bauabschnitt B (saP-B), Büro für ökologische Studien Schlumprecht GmbH, Bayreuth, Entwurf 13.10.2021, Aktualisierung 21.02.2023
7.   Baumbestandsplan (BB), Landschaft + Design, Nürnberg, 05.12.2022
8.   Schallschutztechnische Untersuchung (SU), Büro für Städtebau und Bauleitplanung, Bamberg, 10.08.2022, geändert 08.11.2022
9.   Geotechnischer Bericht nach DIN 4020 (BU), Flur-Nr. 1/58, 134, Schulze & Lang – Ingenieurbüro für Bodenuntersuchung, Spardorf, September 2022
10. Wasserrechtsantrag „Teilverfüllung und Renaturierung des Unteren Barthelweihers – Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung § 68 WHG (WA), Landschaftsplanung Klebe, 10.11.2022; Genehmigungsbescheid der Unteren Wasserrechtsbehörde am Landratsamt Erlangen-Höchstadt vom 03.02.2023 saP zum Wasserrechtsantrag Weiherverkleinerung, Büro für ökologische Studien Schlumprecht GmbH, Bayreuth, Entwurf 22.06.2022
11. Bestandsplan zum Grünordnungsplan (BP)
12. Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung: Eingriffsplan Bauabschnitt A und B (EP)
13. Gutachten Wurzelortungen an einer Stiel-Eiche (GE), BV Schießgarten in Hemhofen, Büro Dr. Georges Lesnino, Petershausen, 02.11.2021
14. Durchführungsbericht CEF-Maßnahmen (CEF); Büro für ökologische Studien Schlumprecht GmbH, Bayreuth, Entwurf 30.01.2023, ergänzt 10.03.2023

Die o.a. Unterlagen enthalten umweltbezogene Informationen zu den folgenden Themenfeldern:

Übergeordnete Vorgaben:
o   Vorgaben der Landes- und Regionalplanung (Landesentwicklungsprogramm Bayern, Regionalplan 7 des Planungsverbandes Region Nürnberg) – UB, BG sowie ST Öffentlichkeit 1, ST Planungsverband Region Nürnberg und ST Regierung von Mittelfranken, Höhere Landesplanungsbehörde
o   Aussagen aus dem Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) für den Landkreis Erlangen-Höchstadt zur Lage des Plangebiets im Naturraum sowie zu naturschutzfachlichen Zielen – UB
o   landschaftsplanerische Zielvorgaben aus dem wirksamen Flächennutzungs- und Landschaftsplan – BG und UB
o   Aussagen und Planungsziele des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) und des Kommunalen Denkmalkonzepts (KDK) – BG und UB
o   Aussagen zu Flächen der amtlichen Biotopkartierung und der Artenschutzkartierung Bayern – UB

Schutzgut Tiere:
o   Aussagen zu tatsächlichen und potentiellen Artvorkommen im Geltungsbereich – UB, saP-A, saP-B
o   Aussagen zu den Planungsauswirkungen auf Tierarten und zu vorgezogenen artenschutzfachlichen Ausgleichsmaßnahmen (Schaffung von Ersatzlebensräumen für Vögel, Fledermäuse) – BG, UB, saP-A, saP-B, CEF

Schutzgut Pflanzen, biologische Vielfalt:
o   Aussagen zur vorhandenen Vegetation – UB, BG, BP, BB, GE
o   Aussagen zu Auswirkungen der geplanten Bebauung auf die vorhandene Vegetation – UB, EP
o   Aussagen zur Erhaltung von Bäumen und Sträuchern und zu geplanten Bepflanzungen – P, BG, UB

Schutzgut Fläche:
o   Aussagen zu Flächenverbrauch und Neuversiegelung durch die Planung – UB
o   Aussagen zu Flächennutzung und Erschließung – BG

Schutzgut Boden:
o   Aussagen zu Bodenart, Geologie, Einstufung nach Bodenschätzungskarte bzw. nach Acker-/ Grünlandzahlen, Bodenuntersuchungen, Altlasten, schädlichen Bodenveränderungen und Bewertung / Einstufung der geplanten Bebauung – UB, BG, BU, ST des Wasserwirtschaftsamts Nürnberg
o   Aussagen zur Neuversiegelung durch die Planung – UB

Schutzgut Wasser:
o   Aussagen zu Wasserschutzgebieten, Oberflächengewässern, Grundwasser und Bewertung / Auswirkungen der Planung – UB, BG
o   Aussagen zur Versorgung des Baugebietes mit Trink-, Brauch- und Löschwasser, zu Wasserabfluss, zur Regelung der Entsorgung von Ab- und Niederschlagswasser sowie zu wasserrechtlichen Genehmigungen – BG, UB, BU, P, WA, ST des Wasserwirtschaftsamtes Nürnberg, ST Öffentlichkeit 1
o   Aussagen zur Starkregen-Thematik – UB

Schutzgut Klima/Luft:
o   Aussagen zu Kalt- und Frischluft, Schadstoffimmissionen und Bewertung / Auswirkungen der Planung – UB
o   Aussagen zum zukünftigen Verkehrsaufkommen – BG, UB, ST Öffentlichkeit 1
o   Aussagen zur (Pflicht zur) Nutzung von Photovoltaik – P, BG, UB, ST Landratsamt Erlangen-Höchstadt

Schutzgut kulturelles Erbe:
o   Aussagen zu Bau- und Bodendenkmälern im Plangebiet und Bewertung / Auswirkungen der Planung – P, BG, UB und ST des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege
Schutzgut Landschafts-/Ortsbild
o   Aussagen zum Landschafts- und Ortsbild – BG, UB
o   Aussagen zur Einbindung der Bauflächen in das Landschafts- und Ortsbild – UB, BG, ST des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege, ST Öffentlichkeit Nr. 1

Schutzgut menschliche Gesundheit
o   Aussagen zu Geruch – BG, UB
o   Aussagen zu Lärmeinwirkungen aus dem Straßenverkehr und aus benachbarter gewerblicher Nutzung – BG, UB, SU
o   Aussagen zu planungsbedingten Lärmemissionen– UB, SU, ST der Öffentlichkeit Nr. 1
o   Aussagen zu erforderlichen Schallschutzmaßnahmen – P, SU, BG, UB
o   Aussagen zu Vorbelastungen, bestehenden Planungen für die Erholungsnutzung und zu Auswirkungen der Planung bzgl. Erholung – UB
o   Aussagen zu Fuß- und Radwegeverbindungen – P, BG, UB

Schutzgut Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung:
o   Aussagen zu zu erwartenden Abfälle, deren Beseitigung und Verwertung –UB

Schutzgut Eingesetzte Techniken und Stoffe:
o   Aussagen zu eingesetzten Techniken und Stoffen –UB

Sonstige umweltrelevante Informationen
o   Darlegung der Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern – UB
o   Prognose des Umweltzustands unter Berücksichtigung der Durchführung der Planung und im Falle einer „Null-Variante“; Diskussion anderer geprüfter Bauvarianten im Hinblick auf die Umweltauswirkungen – UB
o   Beschreibung der vorgesehenen Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung des Eingriffs – P, UB, BG
o   Ermittlung der Eingriffsintensität durch Erhebung des Vegetationsbestandes, der faunistischen Ausstattung sowie der Zustände der übrigen Schutzgüter und Überlagerung mit geplanten Nutzungen – BG, EP
o   Beschreibung der geplanten Ausgleichsmaßnahmen in Text- und Kartenform und der vorgezogenen (artenschutzfachlichen) Ausgleichsmaßnahmen in Textform – P, BG, UB, saP-A, saP-B, CEF, A2
o   Hinweise zum Monitoring – UB

Zur Kompensation der artenschutzrechtlichen Beeinträchtigungen sind vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) in Form von Nistkästen vorgesehen. Deren Standorte sind dem Durchführungsbericht CEF-Maßnahmen (CEF); Büro für ökologische Studien Schlumprecht GmbH, Bayreuth zu entnehmen.

Für Eingriffe, die nicht innerhalb des Geltungsbereichs A ausgeglichen werden können, erfolgt eine Kompensation unvermeidbarer Eingriffe in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild auf einer Ausgleichsfläche im Geltungsbereich B. Die genaue Abgrenzung dieser Fläche ist dem oben aufgeführten Lageplan zu entnehmen:

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnahmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Hemhofen, den 20.05.2026

1. Bürgermeister Alexander Westermann